Liebes Forum,
seit geraumer Zeit lese ich extrem dankbar Eure Beiträge mit und bin nun an dem Punkt, an dem auch ich vor einer Herausforderung stehe:
Mir wurde zum Einzug im April 2020 durch die HV dokumentiert, dass im Keller ein Stromzähler (SZ) für meine Mietwohnung eingebaut werden soll.
Zu dem Zeitpunkt befand sich im Keller am hierfür vorgesehenen Platz keinerlei Gerätschaft (die anderen WEs haben alle eigene SZs) und somit konnte ich ohne Zähler bzw. Zählernummer bis dato keinen eigenen Stromvertrag abschließen. Seit April warte ich daher auf die Info der HV, um einen eigenen Stromanbieter aussuchen zu können.
Im Oktober wurden im Haus Zählerstände abgelesen und auch zu diesem Zeitpunkt war an der Stelle, die mir im April von der HV gezeigt wurde, kein Zähler vorhanden.
Nun kam eine Rechnung bzgl. einer Nachzahlung für die ****** Grundversorgung.
Dort ist ein abgelesener Stromverbrauch seit Einzugs im April 2020 angegeben und auch die entsprechende Zählernummer ist vorhanden. Laut Rechnung war der Zähler zu Beginn der Zählung im April 2020 bei 0 kWh, also entsprechend "neu" oder zurückgesetzt.
Mir stellt sich nun die Frage, wie das alles zustandegekommen ist und wie die Rechtslage hierbei ist.
Denn ich habe bis dato von der HV keinerlei Info zum Einbau des Zählers erhalten.
Lieben Dank im Voraus für Eure Unterstützung
C.
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