Heizkosten - Reparatur Heizung - Betriebskosten - neue Anschlüsse Altbau

  • 2 Fragen zu Heizkosten (Reparatur Heizung + gesamte Tankkosten oder detaillierte Verbrauchskosten)

    In Altbau neue Anschlüsse für Gas, Strom, Wasser, Glasfaser-Internet

    Hallo Zusammen, wir haben ein gutes Verhältnis zum Vermieter sind uns aber nicht sicher ob unsere NK-Abrechnung so stimmt.

    Sowohl uns als auch dem Vermieter fehlt etwas die Erfahrung was Mietrecht angeht.

    Frage 1)

    in der NK Abrechnung ist eine Pos "Rep. Heizkessel" enthalten. Es dürfen doch nur die laufenden Kosten "Wartungskosten" dem Vermieter berechnet werden und nicht die Reparaturkosten?

    Frage 2)

    Der Vermieter übernimmt das Heizöltanken für uns. Abgerechnet wird nach Wohneinheiten. Wir kommen da definitiv schlechter weg da wir im OG wohnen und die niedrigere Wohnfläche (m²) haben.

    Bei Mietbeginn war der Stand in den Öltanks ca. 35cm. Nach dem Abrechnungszeitraum war der Ölstand definitiv höher ca. 100cm.

    Wir wohnen im OG, der Vater des Vermieters im EG, die Wohnung ist nicht mit Wärmezähler ausgestattet.

    Abgerechnet wird: Gesamte Tankkosten / 2 Wohneinheiten

    In der Nebenkostenabrechnung sind aber die gesamten Öl-Tankkosten ohne den Ölstand zu berücksichtigen enthalten. Ist das korrekt so?


    in unserer NK Abrechnung sind anteilige Kosten für den neuen Anschluss enthalten den jedes Haus in unserem Ort erhalten hat (unter anderem auch unser Mietshaus).

    - neuer Gasanschluss (derzeit nicht benutzt da wir Öl-Heizung haben)

    - neuer Stromanschluss

    - Leerrohr für Glasfaser (derzeit ist noch kein Glasfaser eingeschossen)

    Ist das ok dass diese Anschlusskosten von uns als Vermieter bezahlt werden muss?

    Danke für Eure Hilfe

    Zwei Themen zusammengefügt, Titel-Korrektur und

    bitte weiterführen

  • Grundsätzlich müsst ihr weder Reparaturkosten noch Anschlusskosten bezahlen. Das ist einzig Sache des Vermieters und darauf solltet ihr ihn hinweisen. Das sind ja keine Centbeträge, über die man hinwegsehen kann.

    Die Heizkosten müssen korrekt erfasst werden. Dazu gehört sowohl die Menge an Öl, die in einem Jahr verbraucht wurde als auch die separate Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Wohnungen. Da dies aktuell nicht möglich ist, muss stattdessen nach Fläche abgerechnet werden und ihr habt das Recht, die Kosten um 15 % zu kürzen.

  • Grundsätzlich müsst ihr weder Reparaturkosten noch Anschlusskosten bezahlen. Das ist einzig Sache des Vermieters und darauf solltet ihr ihn hinweisen. Das sind ja keine Centbeträge, über die man hinwegsehen kann.

    Der Vermieter sagte mir eben dass er Reparaturkosten unter 100 Euro über die NK-Abrechnung (Betriebskostenabrechnung) abrechnen kann.

    Stimmt das ?

  • Reparaturkosten haben nichts in einer Betriebskostenabrechnung zu suchen.

    Wenn es vertraglich vereinbart ist, kann man Kleinreparaturen an Gegenständen, auf die der Mieter ständig Zugriff hat, auf den Mieter abwälzen. Das betrifft aber ganz sicher keine Teile der Heizung, sondern Dinge die Fenstergriffe, Wasserhähne usw.