Kaution einbehalten wegen Schaden - nicht im Übergabeprotokoll vorhanden

  • Hallo zusammen,

    ich brauche eure Hilfe und zwar habe ich meine vorherige Wohnung am 23.12. an den Vermieter übergeben inkl. Übergabe Protokoll. Die Vermieterin und ich waren anwesend. Im Protokoll sind keine Schäden aufgenommen worden und das Protokoll wurde von beiden Seiten unterzeichnet. Nun hat die Vermieterin 175 Euro von der Kaution einbehalten mit dem Vorwand wir hätten das Ceranfeld unsachgemäß behandelt. Vorhanden ist ein Metallabrieb welcher zu den normalen Gebrauchsspuren zählt. Zudem ist ein Kratzer vorhanden der mir bisher nicht bewusst war.
    Im Vetrag steht, dass die Küche nicht mitvermietet wird und der Mieter die kosten der Reperatur tragen muss.

    Da der Schaden erst nach der Übergabe gemeldet worden ist, bin ich der Meinung, das dies nicht rechtens ist.

    Meine Haftpflicht und Hausrats Versicherung würde den Schaden nicht übernehmen, da es sich nicht um Glasbruch handelt.

    Was würdet ihr mir in dieser Situation raten?

    LG aus Königsmoor

  • Wenn der Vermieter ein Protokoll unterschrieben hat, dann ist dieses vollständig. Er bestätigt damit, dass keine Schäden vorhanden sind außer im Protokoll aufgeführte. Das nennt man negatives Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB). Der Vermieter kann anschließend nur noch versteckte Schäden geltend machen, die bei der Besichtigung nicht gesehen werden konnten.

  • Bei der Küche handelt es sich ausdrücklich um eine Leihe außerhalb des Mietvertrages. Auf ein negatives Schuldanerkenntnis eines Übergabeprotokolls kommt es bei dem Ceranfeld also gerade nicht an.

    Insoweit trägst du die Reparaturkosten, da ein Kratzer im Gegensatz zu Abrieb keinen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt.

    Allerdings nur zum Zeitwert, die VM hat sich den Restwert als alt gegen neu anrechnen zu lassen. Und hier darf bezweifelt werden, dass die Schadenshöhe tatsächlich 175 EUR beträgt...

  • Auf ein negatives Schuldanerkenntnis eines Übergabeprotokolls kommt es bei dem Ceranfeld also gerade nicht an.

    Warum soll es für einen geliehenen Gegenstand nicht gelten, wenn der Vermieter verbindlich bestätigt, dass es keine Beschädigungen gibt.

    Insoweit trägst du die Reparaturkosten, da ein Kratzer im Gegensatz zu Abrieb keinen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt.

    Was hat das mit der Leihe zu tun? - Auch bei einem mitvermieteten Gegenstand muss man für selbst verursachte Beschädigungen aufkommen. Davon abgesehen weißt du nicht, wie der Kratzer entstanden ist, deshalb kann man gar keine Aussage treffen, ob es nicht doch bestimmungsgemäßer Gebrauch war.