hallo,
ich bin neu hier und habe ein problem...
wir wollten eben mit unserer ex-vermieterin die schlüsselübergabe hinter uns bringen...
es sind noch 2 sachen offen, die wir bis nächste woche erledigt haben müssen (nix wildes : 1x teppich reinigen im schlafzimmer und 2x marmor innenfensterbänke reinigen)
soweit so gut...sie zeigte uns dann auch das von ihr angelegte sparbuch für die kaution (welche bei mietantritt von uns an sie übergeben wurde : 850,00,-€) und hat nur die hälfte abgeholt mit der erklärung : wenn diese beiden o.g. sachen erledigt sind, würde sie uns die kaution zu hälfte übergeben und den rest nach der kompletten betriebskostenabrechnung im januar, da wir für letztes jahr eine nachzahlung der nebenkosten hatten von 140,00,-€...
ist das zulässig? im mietvertrag war und ist nichts über eine einbehaltung der kaution festgehalten worden...
vor allem nicht von etwas mehr als 50%...
also 10% hätten wir uns ja vielleicht noch gefallen lassen, aber das irgendwie nicht...
zumahl die 140,00,-€ eigentlich auch nicht mehr anfallen werden, da wir seit januar des jahres 50,- € mehr von uns aus bezahlt haben an nebenkostenvorrauszahlung...
mfg