Vermieter weigert sich Briefe zu lesen

  • Hallo an alle,

    ein - zumindest für mich - Kuriosum

    unser Vermieter weigert sich unsere Briefe zu lesen. Von der Post zugestellte Einwurfeinschreiben wirft er per Hand nach zwei bis drei Wochen ungeöffnet in unseren Briefkasten zurück. Eine erste anwaltliche Meinung ist: Sein Problem, solange wir den Zugang nachweisen können. Hierfür habe ich den Brief (wird im zugeklebtem Zustand belassen) mit Post Aufkleber + Screenshot der Sendungsverfolgung mit Zustellungsdatum.

    Rechtsberatung will ich keine, aber mal breit in die Runde gefragt: Was würdet ihr jetzt machen? Irgendwie noch doppelt absichern? Da es sich um eine Kündigung handelt, wie würdet ihr die Rückgabe der Wohnung gestalten? Oder doch lieber gleich zum Anwalt?

    Danke für eure Meinungen und einen guten Rutsch Allen :)

  • Eine erste anwaltliche Meinung ist: Sein Problem, solange wir den Zugang nachweisen können.

    Es wäre noch interessant zu wissen, warum die die Meinung eines Anwalts anzweifelst. Ich meine, er ist Fachmann, wir hier nicht.

    Oder doch lieber gleich zum Anwalt?

    Wenn du Zweifel hast, ob die Zustellung der Kündigung sicher beweisbar ist, kannst du natürlich zu einem Anwalt gehen. Andernfalls wozu?!... Der Vermieter ist es, der vielleicht nach Ende der Mietzeit weiter Geld möchte, das ihm dann nicht mehr zusteht. Dann ist er es, der sich juristisch damit befassen muss.

  • Es wäre noch interessant zu wissen, warum die die Meinung eines Anwalts anzweifelst. Ich meine, er ist Fachmann, wir hier nicht.

    Hallo Fruggel,

    ich bezweifle die Meinung des Anwalts nicht, es geht mir mehr um die Rückgabe der Wohnung bzw. gegebenfalls anderer notwendiger Schriftverkehr.

  • Wenn keine Übergabe mit dem Vermieter möglich ist, dann musst du nur die Schlüssel zurückgeben, dann eben in seinen Briefkasten oder ggf persönlich übergeben, wenn möglich. Den Zustand der Wohnung solltest du sehr genau mit Fotos dokumentieren.

  • Einwurfeinschreiben sind vor Gericht anzweifelbar und gelten auch nicht als gesicherter Nachweis da nicht zweifelsfrei geklärt werden kann ob der Brief der Person übergeben wurde.

    Investiere lieber in ein Übergabeeinschreiben in dem der Vermieter die Annahme quittieren muss.

    Botendienst ist ebenfalls eine Option. Gerade wichtige Dokumente wie Kündigung sollten nicht per Einwurf gemacht werden sondern Übergabe.

    Wenn der Vermieter die Annahme verweigert sollten 2 Versuche ausreichen um zu belegen das es fristgerecht geschickt wurde.

    Damit ist der Nachweis gegeben.

    Wichtig ist die Wohnung zu dokumentieren.

    Generell kann aber auch, da keine Übergabe stattfand, angezweifelt werden ob die Schäden vorher oder Nachher so entstanden sind. Falls welche existieren.

  • Wenn der Vermieter die Annahme verweigert sollten 2 Versuche ausreichen um zu belegen das es fristgerecht geschickt wurde.

    Das ist ein Irrtum. Wenn der Vermieter die Annahme verweigert, dann wäre die Sendung nicht zugegangen. Das hilft dir also nicht weiter. Wenn du auf Nummer sichr gehen willst, dann werfe die Kündigung persönlich ein zusammen mit einem neutralen Zeugen, der nicht nur den Einwurf bezeugen kann, sondern auch, was in dem Brief steht. Der Zeuge muss die Kündigung also auch gelesen haben, bevor du sie in den Umschlag steckst.

    Wichtig ist die Wohnung zu dokumentieren.

    Was jetzt aber nichts mit der Kündigung an sich zu tun hat sondern ein separates Thema ist.

  • Wenn der Versuch der Zustellung der Kündigung durch den Vermieter verhindert wird indem er ablehnt und es auf andere Weise nicht möglich ist, ist der Wille des Mieters klar. Demnach kann man von einer absichtlich Verhinderung der gewollten Kündigung ausgehen - was durch diese Art nicht rechtens ist.

    Das was du sagst ist eine Botenzustellung. Ein 'neutraler Zeuge' ist in solchen Konstellationen kaum machbar - Freunde & Verwandte sind nicht neutral.

  • Bezüglich der Zustellung war die Anwältin zuversichtlich, dass es vor Gericht bewiesen werden kann. Es sind zwar nur Einwurfeinschreiben, aber ich habe sowohl den Zustellungsbeleg als auch den Original Brief mit Post Aufkleber zurückbekommen.

    Außer es wird die Echtheit der Postaufkleber angezweifelt/mir unterstellt ich hätte die Kuverts manipuliert.

  • Bezüglich der Zustellung war die Anwältin zuversichtlich, dass es vor Gericht bewiesen werden kann. Es sind zwar nur Einwurfeinschreiben, aber ich habe sowohl den Zustellungsbeleg als auch den Original Brief mit Post Aufkleber zurückbekommen.

    Außer es wird die Echtheit der Postaufkleber angezweifelt/mir unterstellt ich hätte die Kuverts manipuliert.

    Gerade da der Mann den Briefumschlag in euren Briefkasten wirft ist es eine Möglichkeit die Zustellung anzuzweifeln. Sicherheit gibt es nur mit Übergabe oder etwas ähnliches. Bei einem Übergabeschreiben gibt es nur die Möglichkeit des Anzweifelns was als Inhalt vorhanden war - wird aber meistens von den Gerichten aktzeptiert.

    Einmal editiert, zuletzt von mietrecht.de (31. Dezember 2020 um 18:12) aus folgendem Grund: Link entfernt

  • Üblich ist die Zustellung per Einwurfschreiben, da dann dokumentiert wird, dass das Schreiben in den Briefkasten geworfen ist. Es gibt vereinzelnd Gerichte, denen das unter bestimmten Umständen nicht ausreicht, aber das ist mehr als selten. Das tatsächlich der Inhalt bestritten wird kommt so gut wie nicht vor.

    Ein 'neutraler Zeuge' ist in solchen Konstellationen kaum machbar - Freunde & Verwandte sind nicht neutral.

    Sowohl Freunde als auch Verwandte können als Zeugen dienen. Das schließt weder die Glaubwürdigkeit der Zeugen noch die Glaubhaftigkeit der Aussagen aus. Gerade mit dieser Vorgeschichte wirkt das sehr plausibel.

    Die einzige 100% rechtssichere Zustellung - wo es keine Beweisprobleme gibt - ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Da wird der Inhalt und der Zugang durch Urkunde als Vollbeweis bewiesen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Da hat dein Anwalt recht: Der VM schuldet weder Kenntnisnahme noch Bestätigung, euer Kündigungsschreiben erhalten zu haben um euren Mietvertrag wirksam zu beenden.

    Man dürfte es ihm erneut offen persönlich übergeben und dies durch einen anwesenden Zeugen quittieren und später vor Gericht aussagen lassen.