Mängel und Schäden - was ist mein Recht

  • Guten Abend, ich habe einen "schönen" Fall in Sachen Mietrecht und würde mich über Hilfe/Tipps freuen.

    Generell wurde bereits ein Anwalt eingeschaltet, der sich mit diesem Fall in Zukunft beschäftigen wird.

    Dennoch würde ich gerne mal im Vorfeld einige Meinungen dazu hören.

    Zum Fall:

    Es wurde eine Wohnung neu angemietet und dort muss einiges gemacht werden. Diese Dinge sind allerdings erst nach der "Übergabe" aufgefallen.

    Die Miete wurde pünktlich gezahlt und die Wohnung steht seitdem aber leer. (Es wird nur geheizt)

    Generell muss und soll die Wohnung komplett renoviert werden, was aber keinen Sinn macht, sofern die Dinge nicht geklärt/behoben worden sind.

    Der Vermieter ist sofort informiert worden und meint aber dass er nichts machen braucht. Das ganze passierte natürlich schriftlich.

    Kurz zusammengefasst: "Es ist ja alles so wie es angemietet wurde und das sei ja alles bekannt gewesen bzw hätte man sehen müssen."

    Die Wohnungsbesichtigung fand nur mit den Vormietern zusammen statt, ohne den Vermieter bzw Eigentümer.

    Generell wurde bei der Übergabe Seitens des Vermieters kein Protokoll angefertigt und vermutlich auch keines beim Auszug des Vormieters.

    Ich selbst habe aber im Vorfeld eins angefertigt und sämtliche Mängel dokumentiert, fotografiert und auch alles gegenzeichnen lassen.

    Zu Beanstanden (?) sind nun hauptsächlich folgende Dinge, die erst nach der Übergabe aufgefallen sind:

    • Wohnungstüre wurde vermutlich mal aufgebrochen und seitdem ist diese beschädigt und sehr leicht aufzubrechen. Durch stärkeres gegenlehnen wäre man direkt in der Wohnung, samt Türe (Schäden sind deutlich erkenntbar und mit wenig Kraft bewegt sich die halbe Zarge aus der Wand)
    • Warm Wasser ist nur in der Dusche verfübar. Eckventile sind teilweise defekt und dadurch nicht mehr einstellbar.
    • Durchlauferhitzer ist nicht mehr regelbar (Regler abgebrochen) und vermutlich stark verkalkt. Der Wasserdruck ist sehr schwach und rostiges Wasser kommt aus der Leitung . Der Rost verschwindet nach ca. 4-6 Sekunden wieder.
    • An der Strominstallation wurde manipuliert und es ist nicht fachgerecht verkabelt bzw offensichtlich falsch verdrahtet worden. (offene Verdrahtung im Badezimmer, Steckdosen und selbst installierte "provisorische" überputz-Schalter mit Lampen durch die Vormieter, desweiteren Lichtschalter ohne Funktion)
    • Vormieter besitzt immernoch einen oder mehrere Schlüssel für die Haustüre und den Briefkasten (dieser wurde ohne mein Einverständnis geöffnet und etwas entnommen)
    • Es befinden sich noch Reste (Möbelteile und Kartons, voll mit diversen Sondermüll Dingen) des Vormieters in der Wohnung) diese wurden nicht mitgenommen bzw durch den Vermieter entsorgt, obwohl es so abgesprochen war.

    Meine Frage wäre jetzt generell, zu was ist der Eigentümer verpflichtet?

    Aus meiner Sicht, hat er sich definitiv um den Zustand der Elektroinstallation, die Wohnungstüre und das Wasserproblem zu klümmern.

    Desweiteren hat er für Entrsorgungskosten der übriggebliebenen Sachen des Vormieters aufzukommen und mir alle zur Wohnung gehörigen Schlüssel auszuhändigen (was offensichtlich nicht der Fall ist und auch mündlich eingeräumt wurde)

    Wie seht ihr die Sache? Die Miete zahle ich ab sofort, wenn überhaupt nur noch unter Vorbehalt.


    Vielen Dank und bleibt vor allem gesund und munter!! :)

  • Diese Dinge sind allerdings erst nach der "Übergabe" aufgefallen.

    Wie ist das möglich, wenn du in der Aufzählung andererseits selber Dinge nennst, die man deutlich sehen konnte? "Regler abgebrochen", "Schäden an der Tür Aufhägung deutlich erkennbar", "Offene Verdrahtung". Findest du das nicht selbst etwas widersprüchlich?

  • Nunja, diese Sachen konnte man ja eben nicht sehen. Die Wohnung war ja generell in einem bewohnten Zustand.

    Der Regler zb steckt auf dem Durchlauferhitzer, ist aber nicht mehr nutzbar, da man diesen sofort in der Hand hat wenn man ihn verstellen möchte.

    Das ganze viel ja erst auf, als nach dem Warmwasserproblem gesucht wurde.

    Die Eckventile sind hinter Unterschränken versteckt und nicht einsichtig, genau wie ein leicht undichter Siffhorn.

    Die Verdrahtung ist ebenfalls nicht sichtbar gewesen, da diese von Schränken verdeckt war.

    Eine komplett gerissene Türzarge könnte man sehen, wurde aber scheinbar übersehen. Dennoch hat diese ja in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu sein. Zumindest denke ich das einfach mal.

    Ich kann bei einer Besichtigung ja nicht die halbe Wohnung zerlegen, nur um restlos alles zu prüfen. Aus meiner Sicht miete ich ein Objekt in einem Zustand der ordnungsgemäß zu sein hat und dafür hat ein Vermieter zu sorgen.

    Gruß und vielen Dank für die Antwort

  • Okay, was bei der Besichtigung verdeckt war durch die Schränke des Vormieters, konntest du natürlich noch nicht beanstanden zu dem Zeitpunkt. Spätestens bei der Übergabe der Wohnung aber schon, denn da sollten die Schränke ja nicht mehr stehen. Spätestens dann gilt es.

    Wenn wir es jetzt mal ganz genau nehmen wollen, dann ist ein versteckter Mangel nur ein solcher, den man unter keinen Umständen sehen konnte. Hingegen was man hätte sehen können, wenn man hinschauen würde, ist dann ein vertragsgemäßer Zustand. Das bedeutet, man müsste wirklich alles genau prüfen bei der Übergabe. Und ja, jeden Lichtschalter müsste man testen, den Durchlauferhitzer mal einschalten, den Herd falls vorhanden, das Wasser aufdrehen etc.

    Ich weiß sehr wohl, das macht in der Praxis kein Mieter so ausführlich, zumal in der Praxis auch jeder Vermieter sich gern um die Probleme in der Wohnung kümmert. Doch es gibt Ausnahmen, wie man hier bei dir leider feststellen muss.

    Nun kommt es darauf an, ob die Punkte eher eine optische Einschränkung sind, oder ob sie die Nutzung dr Wohnung beeiträchtigen. Das musst du für jeden Punkt selber entscheiden. Ist die Nutzung eingeschränkt, ist es durchaus ein Mangel im Sinne des §536 BGB, wofür der Vermieter aufzukommen hat.

  • Danke für die Info. Genau deswegen ist auch der Anwalt eingeschaltet worden, da ich nur Mängel benennen kann, diese aber nicht wirksam durchsetzen kann bzw genau weiss was alles Pflicht des Vermieters ist.

    Zumal in diesem Fall ja auch kein Protokoll Seitens des Vermieters oder ähnliches angefertigt wurde.

    Dann bleibt sowieso nur abwarten und die Miete zahle ich erstmal nur unter Vorbehalt. Damit bin ich dann denke ich ganz gut abgesichert.