Hallo zusammen,
da mir meine Wohnung am 26.09. wegen Eigenbedarf zum 31.12. gekündigt wurde und ich zum 1.12. eine neue Wohnung gefunden habe, besteht mein VM da ich renoviere. Ich habe die Wohnung renoviert übernommen und habe nur 1,5 Jahre dort gewohnt und meine Wohnung auch sauber gehalten.
Heute bekam ich folgende Email von meinem VM:
Zitat"Besenrein"! Ja, besenrein hätten Sie die Wohnung dann zurück geben dürfen, wenn Sie die Renovierung bei Einzug selbst vorgenommen hätten. Auf Ihre Kosten; nach Ihrem Geschmack.Alles anzeigen
Doch, so war es nicht. Vielmehr ein Erstbezug nach Renovierung! Neue Küche, neue Fußböden, neue Anstriche. Die Wohnung war bei Einzug wie neu. Bei Auszug war sie das Gegenteil (Fotografische Dokumente liegen in großer Anzahl vor).
Um die Wohnung wieder in den ungefähren Ursprungszustand zu versetzen, waren erheblicher tatsächlicher und finanzieller Aufwand erforderlich. Im einzelnen wie folgt:
Tätigkeiten:
- 04.12.2020: 1 Std. Fahrt Besorgung Bodenreinigungsmittel
- 05.12.2020: 10 Std. Reinigungsarbeiten
> Küche: Backofen, Kühlschrank, Gefrierschrank, Ceranfeld, Spülmaschine, Spüle, Fronten, Oberflächen.
> Bad: Toilette, Badewanne, Waschbecken, Duschabtrennung, Spiegelschrank.
> Türen, Fenster, Lichtschalter, Steckdosen, Griffe, Rolladengurte, Heizkörper.
> Vorreinigung Böden
- 05.12.2020: 1 Std. Demeontage Schalter/Steckdosen/Rolladengurte
- 19.12.2020: 1 Std. Besorgung Wand-/Deckenfarbe, Abklebeband, Abdeckplanen, Pinsel/Rollen, Manderscheid
- 20.12.2020: 2 Std. auslegen/abkleben Böden, Fußleisten, Fenster-/bänke, Küche, Kleiderschrank
- 22.12.2020: 8 Std. Anstrich Wände, Decken
- 23.12.2020: 3 Std. Retoure Arbeiten vom 05./20.12.2020; 4. Std. Böden schrubben, wischen, versiegeln
Die Arbeitsleistung setzen wir mit 20 EUR Stundenlohn an. Bei insgesamt 26 Std. macht das allein den Betrag aus von 520,00 EUR.
Die Materialkosten beziffern sich gem. Anlagen auf
> Maler 101, 53 EUR
> Fa.x18,00 EUR
> Fa.y 13,57 EUR
> Drogerie 14,76 EUR
Summe: 147,86 EUR.
Total: 667,86 EUR
[Meine Tochter hat keine Handwerksbetriebe mit den Arbeiten beauftragt; sondern ihre Eltern haben dies übernommen (zum Glück sind diese handwerklich geschickt und geübt). Nur deren zeitlicher Aufwand schlägt zu Buche, was Sie freuen sollte]
Großzügigerweise stellt meine Tochter Ihnen auch die Wegekosten nach xxxx (Drogeriemarkt/Bodentücher), xxxx (Bodenreinigungsmittel) und xxxx (Backofenreiniger) nicht in Rechnung!
Von Ihrer Kaution verbleibt mithin aufgerundet ein Restbetrag iHv 250 EUR. Diesen wird meine Tochter Ihnen erstatten.
Darf man mir Reinigungsarbeiten und Fahrtkosten in Rechnung stellen, und hätte ich überhaupt renovieren müssen? Mir wurde gesagt das auf Grund der 1,5 Jahre eine Abgeltungsqoute ausreichend ist.
Vielen Dank
PS: Am 11.12. bekam ich die Email vom VM das ich nun renovieren kann, aber wie man an seiner Aufstellung sieht, hat er am 5.12. schon angefangen
Firmennamen entfernt. Bitte auf Anonymität achten!