Kautionsklausel ersetzt durch Kauf und Verlegung des Bodens auf Kosten des Mieters

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    bei Einzug in die alte Wohnung wurde mit dem VM vereinbart, dass die Kautionszahlung entfällt, ich hierfür aber den Bodenbelag zusammen mit der Verlegung übernehmen soll. Die Argumentation war, dass es keinen Sinn machen würde, dass er einen Boden einlegt, welcher mir nicht gefallen würde und ich somit über meinen Boden selbst entscheiden darf. Bei Kündigung gehört der Boden dann dem VM und ich bekomme die vereinbarte Kaution.

    Ich wurde sogar darauf hingewiesen, dass ich auf den Preis der Böden achten soll, um zu vermeiden, dass ich weniger zurück bekomme als ich für die Böden gezahlt habe.

    Daraufhin wurde ein Zusatz zum Mietvertrag aufgesetzt:

    "Zusatz zum Mietvertrag zwischen VM und 9erKegler.

    Die Mietsicherheit (Kaution) von 650€ entfällt.

    Der Mieter legt auf seine Kosten einen Bodenbelag (Laminat) in den Wohnräumen und im Flur.

    Die verlegten Böden gehen bei Kündigung der Wohnung ohne weitere Forderungen in den Besitz der Vermieterin."

    Nun bei Auszug aus der Wohnung wird argumentiert, dass keine Kaution an die VM bezahlt wurde und deshalb auch keine Kaution ausgezahlt werden kann.

    Mein Rechtsanwalt meint hierzu, dass der Boden sowieso dem Vermieter gehört, da er fest mit dem Gebäude verbunden ist.

    Allerdings kann ich meine Kosten für die Verlegung des Bodenbelags dem VM in Rechnung stellen.

    Habt ihr hierzu eventuell ein paar Tipps, wie ich hier vorgehen kann? Kann ich nun einfach eine Rechnung erstellen für die Verlegung des Bodens über ganz zufällig 650€?

    Vielen Dank im Voraus an alle! :saint:

  • Kann ich nun einfach eine Rechnung erstellen für die Verlegung des Bodens über ganz zufällig 650€?

    Unabhängig davon, ob du einen Anspruch auf eine Entschädigung hast, kannst du auch nur das verlangen, was du investiert hast und auch nachweisen kannst.

    Aber halte dich dafür doch an deinem Rechtsanwalt?

    Ich sehe hier den Vermieter sogar in einer stärkeren Position.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke darkshadow für deine Antwort.

    Falls ich mich nicht mit ihr einigen kann, muss ich wohl den Rechtsanwalt darauf ansetzen.

    Abgesehen davon:

    Ich kann Kosten von von 820€ für den Boden selbst per Rechnung nachweisen.

    Die Arbeitszeit für die Verlegung der kompletten Wohnung hat ca. 40h betragen.

    Mit einem angemessenen Stundenlohn von 10€/Stunde habe ich dann einen Verhandlungsspielraum von 1220€

    Wie weise ich denn meine Stunden nach? Den Boden habe ich damals mit meinem Cousin "in mittlerer Art und Güte" verlegt.