Hallo liebes Forum,
nach Einzug in die Wohnung hat mich mein Vermieter darauf hingewiesen, dass der Allgemeinstrom über meinen Mieterzähler läuft (Vorher hat die Urgroßmutter der Familie dort gewohnt). Da ich ausgebildeter Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik bin, hat er mich darum gebeten einen Zwischenzähler für den Allgemeinstrom zu installieren, um die Allgemeinstromkosten von dem Mieterzähler zu trennen. Diesen habe ich ihm über einen vergünstigten Tarif offiziell über die Firma installiert. Für die Abrechnung der Allgemeinstromkosten sei nach seiner Aussage nun ich zuständig, da es schließlich mein Geld ist, welches ich zurück verlangen muss. Jährlich sind dies Kosten von ca. 350€, welche ich vorstrecken muss.
Weiterhin habe ich festgestellt, dass die Hofbeleuchtung ohne Trennung auf meinem Mieterzähler ist. Somit kann ich nicht feststellen wie viel Geld ich für die Hofbeleuchtung bekomme.
All das ist nicht im Mietvertrag vereinbart gewesen, aber um mein Geld wieder zurück zu bekommen, habe ich mich jährlich hingesetzt und eine Aufstellung gemacht.
Diese Abrechnungen habe ich bisher unentgeltlich gemacht, da aber mein Vermieter jetzt beim Auszug aus der Wohnung die Kaution nicht zurückzahlen will, frage ich mich, ob ich die Abrechnungen als Dienstleistung abrechnen kann?
Wie sieht es allgemein mit der Vermietung der Wohnung aus? Hätte er die Wohnung überhaupt vermieten dürfen? Habe ich im Nachhinein noch Ansprüche auf eventuelle Ausgleichszahlungen oder Mietkürzungen?
Vielen Dank im Voraus für euere Hilfe!