Alte FI Schalter und verkalkte Hauptwasserhahn

  • Moin moin,

    ich wohne zur Miete in einer Altbauwohnung. Die Gesellschaft, die sich um die Mieter kümmert, ist etwas träge und kommunikationsfaul. Damit ich also nicht ewig brauche, wollte ich hier nach Rat fragen :):

    1. Die FI Schalter (3 Stück für die Wohnung) sind wohl schon recht alt, zumindest fliegen diese immer raus, wenn man beispielsweise ein PC anschließt (ich nehme an, das wird durch einen hohen Strom beim EInstecken verursacht; wenn es erstmal steckt, geht alles in Ordnung). Nun ist sogar die Sicherung rausgeflogen, als ich die KitchenAid zu schnell auf eine hohe Stufe gestellt habe.

    Zwar gibt es ja sowas wie Bestandschutz, aber muss ich hinnehmen, dass ich nicht einmal meine Geräte zum Stromsparen ausstecken/abschalten kann, ohne dass darauf jedes Mal die Sicherung fliegt? (Ein Defekt der Geräte schließe ich klar aus)

    Wenn ja, wie kann ich das am Besten formulieren? Wenn nein, wie teuer wäre es, das selbst durchführen zu lassen?

    2. Im Badezimmer sind die Hauptwasserhähne wohl verkalkt und lassen sich nicht zudrehen. Abgesehen davon, dass sich natürlich keine Armaturen tauschen lassen, wäre das auch suboptimal, sollten diese im Notfall wirklich mal zugedreht werden müssen.

    Reicht diese Beschreibung, damit das umstandslos behoben wird? Und muss ich sowas selbst zahlen (aka Kleinreparatur?)

    Problem bei der Sache ist, dass ich als Student knpp bei Kasse bin und deswegen jeden Cent abwiegen muss :rolleyes:

    Vielen Dank fürs Durchlesen!

  • Der FI löst nur aus, wenn ein Fehlerstrom fließt, d. h. Strom nicht über den Nulleiter zurück fließt. Die hierfür wahrsacheinlichste Ursache sind verdreckte Steckdosen, gelockerte Klemmen oder Entstörkondensatoren von Leuchtstoffröhren.

    Die Eckventile (Absperrhähne) müssen regelmäßig bewegt und danach in Dreiviertelstellung geöffnet belassen werden.

    Ob diese Mängel selbst während der Mietzeit entstanden eine erhebliche Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch darstellen, die der VM zu beheben hätte, darf bezweifelt werden. Dass dies keine Kleinreparatur darstellt, da beides nicht deinem regelmäßigen Zugriff unterliegt, hingegen nicht.

  • da beides nicht deinem regelmäßigen Zugriff unterliegt

    Das ist nicht ganz korreket. Es kommt nicht unbedingt nur auf den regelmäßigen Zugriff an für die Kleinreparatur, sondern auf den direkten. Und auf das Eckventil hat man selbstverständlich direkten Zugriff, man kann es abdrehen bei Bedarf, und das sollte man auch tun um ein Festsitzen mit der Zeit zu verhindern. Zum FI Schalter hat man auch Zugriff, allerdings ist hier zweifelhaft, dass der Fehler an dem Schalter selbst liegt.

  • Es kommt nicht auf den regelmäßigen Zugriff an für die Kleinreparatur, sondern auf den direkten.

    Nein, es kommt auch auf den "häufigen Zugriff" des Mieters an.

    So auch das AG Neubrandenburg in seinem Hinweisbeschluss vom 25.02.2019 - 104 C 843/18. Darin wurde abgelehnt dass ein Eckventil unter einem Waschbecken unter die Kleinreparaturklausel fällt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Darin wurde abgelehnt dass ein Eckventil unter einem Waschbecken unter die Kleinreparaturklausel fällt.

    Das ist nur das Urteil eines Amtsgerichts, und wir wissen, dass ein solches nicht selten von der Sichtweise des Richters abhängt.

    Das Grundsatzurteil des BGH zu dem Thema spricht zwar auch von "häufigem" Gebrauch, schaut man sich aber den Text genauer an, merkt man, dass mit der Formulierung ausgeschlossen werden soll, dass auch in der Wand liegende Installationen beinhaltet sein könnten. Letzteres könnte man nämlich annehmen, wenn man die Aufzählung in §28 Abs. 3 der II.BV anschaut.

    Hat der Mieter Reparaturen zu tragen, die trotz einer dieser Verpflichtung entsprechenden Behandlung der Mietsache notwendig werden, so wird dadurch nicht seine Obhutspflicht erweitert, sondern ihm eine davon zu unterscheidende, nach dem Gesetz dem Vermieter obliegende Verpflichtung übertragen. Der Zusammenhang mit der Obhutspflicht besteht vielmehr darin, daß diese ihren Grund in dem tatsächlichen Zugriff des Mieters auf die Mietsache hat und daß er es wegen dieses tatsächlichen Zugriffs auch bei der Mehrzahl der von der Klausel erfaßten Gegenstände in der Hand hat, durch schonenden Umgang mit der Mietsache Verschleiß- und Alterungserscheinungen herabzusetzen.

    Ist die Ursache des Defekts eine Verkalkung, dann ist es wieder was anderes. Denn dann ist das Problem ja innenliegend, was eben nicht die Verantwortung des Mieters sein soll.

  • Das Grundsatzurteil des BGH zu dem Thema spricht zwar auch von "häufigem" Gebrauch

    Genau. Eben nicht den tatsächlichen Gebrauch, sondern dem häufigen Gebrauch.

    Deine Argumentation ist problematisch, da diese sich widerspricht. Hätte der BGH bloß Stromleitungen und ähnliches ausschließen wollen, dann hätte er doch ausschließlich auf den tatsächlichen Zugriff abstellen müssen, aber er hat zusätzlich das Merkmal der Häufigkeit abgestellt. Das kann man halt nicht einfach unter dem Tisch fallen lassen.

    Das ist nur das Urteil eines Amtsgerichts, und wir wissen, dass ein solches nicht selten von der Sichtweise des Richters abhängt.

    Auch BGH Urteile sind am Ende nur von der Sichtweise des jeweiligen Senates abhängig, darum kommt es auch vor, dass der BGH unterschiedliche Rechtsauffassungen hat, je nach Senat. Dem wird dann nur durch den großen Senat begegnet, wo sich dann auf eine einheitliche Rechtsprechung geeinigt wird. Aber genug davon.

    Am Ende gibt es eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheiden über alle Instanzen hinweg, wo explizit auf die Häufigkeit abgestellt wird. So dass es ein Merkmal ist, welches man nicht weglassen kann.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke für eure Antworten! Die Mängel waren schon bei Mietbeginn dort (ich wohne erst sei kurzem hier), war beim Einzug aber noch nicht erfahren genug, diese Mängel zu melden.

    Bezüglich des Hauptwasserhahns - damit meine ich diesen am Zähler, nicht die Eckventile unter dem Waschbecken. Die sitzen bombenfest.

    Eine Mietminderung habe ich auch sicher nicht vor, ich möchte nur nicht für Schäden aufkommen, für die ich nicht verantwortlich bin.

    Heißt im Endeffekt, ich melde die Mängel der verwaltungsgesellschaft und hoffe, dass sie nicht aufmüpfig werden?

    Ich hatte auch schonmal darüber nachgedacht, in einen Mieterschutzbund einzutreten, die den Schriftverkehr für einen regeln. Ist zwar etwas OT, aber macht das Sinn, bei komplizierten Vermietern?