Angabe eines zweiten Mieters im Vertrag statt Bürgschaft

  • Hallo zusammen, ich hoffe, dies weiß jemand:

    Damit meine schwangere Tochter, 27, ab 1.5. arbeitslos/Mutterschutz/Mutterschafts- Elterngeld, getrennt vom Freund und somit demnächst alleinerziehend, zz. in einer Klinik, überhaupt eine Wohnung bekommt, habe ich mich selber angeboten - neben den fälligen 2 KM Kaution, als Bürge einzutreten. Statt Bürgschaft werde ich nun aber in den Mietvertag mit aufgenommen. Wäre bei der Verwaltung so üblich. MeineTochter steht als alleinige Bewohnerin in dem Vertag. Da Zuschüsse in Form von Aufstockung und/oder Mietzuschuss beantagt werden müssen, stellt sich nun die Frage:

    :/Bin ich zu 50 % Mitmieterin und es werden meiner Tochter nur die Hälfte der Mietkosten und NK anerkannt?

    :/Oder gelte ich nur als Bürge (was ja meinerseits so vergesehen war), da ich dort nachweislich nicht wohne?

    Das Jobcenter konnte mir dies am Telefon nicht beantworten... Fakt ist - ich bezahle nichts zur Miete oder Sonstigem.

    Den Vertag haben wir noch nicht unterschrieben.

  • Es ist durchaus üblich, dass der Bürge als zweiter Vertragspartner in den Vertrag aufgenommen wird. Grund ist, dass es für den Vermieter schlichtweg einfacher ist vom Ablauf, wenn er auf den Bürgen zurück greifen muss.

    Ich habe das mit einer Mieterin genauso auch gehandhabt, die vom Jobcenter die Miete bekommt, und ihre Mutter wurde mit in den Vertrag aufgenommen. Das hat das Jobcenter problemlos akzeptiert, da es von Anfang an offen kommuniziert wurde. Ich habe es auch in den Vertrag geschrieben, dass nur die Mieterin Nutzer der Wohnung ist, nicht die Mutter.

    Der Vertrag muss unbedingt vor der Unterschrift vom Jobcenter genehmigt werden. Andernfalls kann es Schwierigkeiten mit der Übernahme der Miete geben.