Kann die Treppenhausreinigung aus gesundheitlichen Gründen nicht machen.

  • Guten Tag,

    Habe folgendes Problem. Mein Vermieter hat zu Beginn des Jahres beschlossen, die Treppenhausreinigung für das Jahr 2021 auf die Mieter zu übertragen und hat deswegen bereits einen Plan erstellt, bei dem ich auch mit eingeplant worden bin. Die Mitteilung erfolgte schriftlich auf dem Postweg. Im Mietvertrag und in der Hausordnung wurde die Treppenhausreinigung nicht geregelt, also es wurde dazu keine Stellung genommen.

    Leider kann ich diese Aufgabe nicht übernehmen, weil ich an gesundheitlichen Problemen (chronische Spannungsschmerzen, Untergewicht etc.) leide und deswegen aktuell eine Erwerbsminderungsrente beziehe. Das ist meinem Vermieter soweit bekannt. Bin deswegen zu meinen Hausarzt gegangen und dieser hat mir mitgeteilt, dass er mir dafür kein ärztliches Attest ausstellen kann. Nun übt mein Vermieter Druck auf mich aus, dass ich doch die Treppenhausreinigung planmäßig übernehmen soll und verlangt ein ärztliches Attest. Was könnte ich tun , um aus dieser Situation herauszukommen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Wenn die Treppenhausreinigung im MV. vereinbart ist, dann hat du eben auch die Kosten dafür zu tragen. Du bist jedenfalls nicht verpflichtet selber Hand anzulegen.

    Wenn du der einzige im Haus bist der das nicht will oder kann, frage doch mal deine Nachbarn ob einer von denen das nicht gegen Summe xy machen will?

  • Hallo Aj1900,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Die Treppenhausreinigung wurde weder in der Hausordnung noch im Mietvertrag geregelt. Der Mietvertrag wurde sehr knapp gehalten und zur Treppenhausreinigung wurde keine Stellung genommen. Im Mietvertrag wurde lediglich ein Pauschalbetrag vereinbart ohne Aufschlüsselung von Kaltmiete und Nebenkosten. Wenn ich jetzt durch ein Entgeld die Arbeit auf einen Nachbarn übertragen würde, käme das einer Erhöhung der Nebenkosten gleich.

  • Die Treppenhausreinigung wurde weder in der Hausordnung noch im Mietvertrag geregelt.

    Im Mietvertrag wurde lediglich ein Pauschalbetrag vereinbart ohne Aufschlüsselung von Kaltmiete und Nebenkosten.

    Dann dürfte dafür der Vermieter zuständig sein, soweit ich das beurteilen kann.

  • Noch eine kurze Anmerkung: Der Vermieter hat sich vorher kein Einverständnis eingeholt und einfach nur einen Zettel mit einer entsprechenden Benachrichtigung in den Postkasten geworfen.

  • Die Einführung einer solchen Pflicht ist grundsätzlich nicht einseitig möglich. Entweder nachträglich, wenn beide Parteien zustimmen oder wenn bereits im Mietvertrag eine entsprechende Regelung vorhanden ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!