Hallo,
Ich habe beim Laufen den Hausschlüssel zur Wohnung verloren. Da sich die Wohnung in einem Wohnkomplex befindet, ist der Austausch der Schließanlage mit Kosten im fünfstelligen Bereich verbunden. Eine Haftpflichtversicherung, die einen Schlüsselverlust in einem ausreichenden Rahmen abdeckt (zumindestens auf dem Papier) habe ich. Den Schlüsselverlust selbst habe ich nach ca 5 km gemerkt. Der Schlüssel befand sich nicht an einem Schlüsselbund und war auch nicht in irgendeiner Weise gekennzeichnet. Ich habe jetzt Bedenken, dass wenn ich den Sachverhalt so der Versicherung melde, diese die Kosten nicht übernimmt. Aufgrund einer nicht vorhandenen Zuordnungsbarkeit des Schlüssels verbunden mit einer möglicherweise doch etwas größeren Entfernung zum Wohnobjekt, könnte sie die Missbrauchsgefahr "kleinargumentieren".
1) Wie würde ich mich in dem oben beschriebenen Fall verhalten, wenn die Versicherung den Ausgleich des Schadens verweigert?
2) Kann ich verhindern, dass die Hausverwaltung den Austauschen der Schlösser vornimmt, bevor die Versicherung den Fall geprüft hat? Ich gehe nicht davon aus......
Für den Fall, dass ich den Schaden übernehmen muss. Aufgrund der Höhe des Betrags gehe ich davon aus, dass es sich um eine nicht erweiterbare Schließanlage handelt.
Dies ist im Mietvertrag nicht explizit erwähnt. Bei dem Wohnkomplex handelt es sich um mehrere Gebäude, die diesselbe Tiefgarage nutzen. Daher würden sämtliche Schlösser in allen Gebäuden getauscht werden.
3) Gäbe es diesbezüglich eine Chance, dass nur die Kosten für das Wohngebäude, in dem sich meine Wohnung befindet zu übernehmen sind?
4) Über generelle Vorschläge wie ich in der Situation vorzugehen haben, würde ich mich auch freuen.
Vielen Dank schon einmal