Kautionseinbehalt - Schadensersatzanspruch

  • Hallo

    Ich hoffe, Ihr könnt mir ein bisschen bei meiner Entscheidung helfen:


    Auszug 08/2019

    Die Vermieterin wollte kein Übergabeprotokoll anfertigen, obwohl es so im Mietvertrag steht.

    Sie war alleine, ich habe zwei neutrale Zeugen.

    Sie hat die Schlüssel abgenommen und nichts von Schäden erwähnt.


    09/2019

    Es kam eine Schadensmeldung von der Vermieterin per SMS: es würden die Rauchmelder fehlen und der Telefonanschluss.

    Sie hat nie Rauchmelder einbauen lassen. Pflicht ab 2017, ich habe die Wohnung 08/2016 bezogen.


    Ca. 6 Monate nach Auszug habe ich die Vermieterin zur Zahlung der Kaution aufgefordert. Es wurde 1/3 der Kaution überwiesen. Ohne erklärenden Brief von ihr.


    Ich weiß ja, dass die Vermieterin einen Teil der Kaution für die Betriebskosten einbehalten darf, also habe ich das Jahr 2020 abgewartet.

    Im Dezember 2020 kam dann die Betriebskostenabrechnung. Die ist auch soweit in Ordnung.

    Meine Kaution wurde aber noch mit dem

    Kauf von vier Rauchmeldern (80€, Rechnung lag bei) und der

    Installation einer neuen Telefondose (300 €, nur der Kostenvoranschlag für diese Arbeit, keine Rechnung) aufgerechnet.


    Sie hat mir gegenüber den angeblichen Schaden erst mehr als 15 Monate später schriftlich angezeigt. Abgesehen davon, dass nie Rauchmelder in der Wohnung vorhanden waren.


    Was würdet ihr mir raten?

    Anwalt, Mieterverein...es auf sich beruhen lassen?

    Meine Vermieterin ist eine Frau, die nicht mit sich reden lässt. Und außerdem Anwältin für Familienrecht. Ich habe in der ganzen Wohnung auf meine Kosten neuen Boden verlegt. Die Tapete von den Wänden entfernt, neu verputzt..... Ich wollte es schön haben.


    Danke an euch im Voraus!

  • Was würdet ihr mir raten?

    Du solltest dich anwaltlich vertreten lassen.

    Der schaut, ob die Verjährung wirkt und ob sie eventuell trotzdem aufrechnen durfte, weil sich die Ansprüche mal aufrechenbar gegenüber gestanden haben. Dann muss man nämlich auch die einzelnen Ansprüche inhaltlich prüfen.

    Aber die Sache erscheint nicht so aussichtlos, so dass du es nicht versuchen solltest.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!