Abrechnung Wasserkosten bis Ende des Monats oder nach Verbrauch

  • Hallo liebe Community,

    Folgender Fall:
    Ich hatte unseren letzten Mietvertrag fristgerecht zum 31.12.20 gekündigt. Anschließend habe ich mich mit der Vermieterin mündlich auf eine Kündigung bereits zum 15.12.20 geeinigt, da die Nachmieter bereits früher in die Wohnung einziehen wollten und die Vermieterin vorab Renovierungsarbeiten in der Küche durchführen wollte. Für den Dezember habe ich also wie vereinbart lediglich 1/2 Monatsmiete und 1/2 der vereinbarten Nebenkostenpauschale überwiesen. Am 13.12.20 erfolgte die Wohnungsübergabe, in dem der Wasserzählerstand mit 240,8 m³ festgehalten wurde.
    In der Nebenkostenabrechnung 2020, die mir die Vermieterin am 16.01.21 hat zukommen lassen, sind nun der Wasser/Abwasserverbrauch bis einschl. 31.12.20 aufgeführt, (282 m³) mit den entsprechenden Kosten und der offiziellen Abrechnungsbescheinigung der Stadt. Ich habe der Nebenkostenabrechnung widersprochen mit dem Hinweis, dass es für die korrekte Berechnung der Gebühren Wasser/Abwasser zwingend erforderlich ist, sich auf das den Wasserstand gem. Übergabeprotokoll (240,8 m³) zu beziehen, dass die Differenz von 41,2 m² zu den berechneten 282 m³ offensichtlich nach unserem Auszug "verursacht") wurde und die Rechnung der Stadt entsprechend abzumindern ist. Zusätzlich habe ich eine Rechnung beigefügt, die die dargestellten Preise der Gemeinde und den tatsächlichen Verbrauch (240,8 m²) beinhaltet und die Vermieterin aufgefordert, mir die Differenz (immerhin knapp 80 €) nachzuzahlen. Ihre Antwort fällt mit dem folgenden Satz recht spärtlich aus:
    "Die Wasseruhr Nr. XXX wurde am 06.12.2020 abgelesen mit dem Stand von 240 und an die Stadt XXX / Frau XXX übermittelt. Die Stadtabrechnung bezieht sich aber immer von 01.01.-31.12. eines Jahres."
    Wie sollte ich auf diese Nachricht reagieren? Bin ich im "Recht"?


    Für eine kurzfristige Antwort bin ich sehr dankbar!

    Viele Grüße.

  • Hast du mal bei der Stadt und der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen? Vielleicht kann sie dir weiter helfen :) Zumindest kannst du die Auskunft dann wiederum an deine Vermieterin weiterleiten.

    Es ist schon die Aufgabe deiner Vermieterin, Dir eine korrekte Abrechnung zukommen zu lassen. Und das bedeutet eine getrennte Abrechnung.

  • Hast du mal bei der Stadt und der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen? Vielleicht kann sie dir weiter helfen

    Als Mieter bekommt man keine Auskunft, wenn der Vermieter Vertragspartner ist. Bitte keine irreführenden Ratschläge geben.