Tausch Wasserzähler ohne Unterschrift

  • Hallo zusammen,

    bei uns (Mietwohnung) wurden alle Wasserzähler getauscht und schwups waren die Mitarbeiter weg.

    Jetzt haben wir natürlich keinen Nachweis über unseren Verbrauch.

    Der Vermieter behauptet natürlich, dass alles sauber dokumentiert wurde, aber wir haben nichts gesehen oder unterschrieben.

    Kann hier nun jeder Zählerstand beliebig abgerechnet werden?

    Kann ich eine Abrechnung der Verbräuche verweigern?

    Wie einige ich mich am besten mit dem Vermieter, da ich nur ungerne streiten möchte.

    Viele Grüße und Danke für eure Hilfe.

  • Wie hoch ist euer bisheriger Verbrauch im Jahr / Monat etc? Gibt es evtl eine vorhergehende Nebenkostenabrechnung?

    --> das ihr Vergleichswerte habt.

    Grundsätzlich habt ihr keinen Nachweis mehr und "müsst" an die Kompetenz der Mitarbeiter glauben. Warum auch so skeptisch?

  • Danke für die Einschätzung.

    Misstrauisch sind wir vor allem, weil unser letzter Vermieter abgezockt hat, wo es nur ging. Sind dadurch etwas gebranntmarkt.

    Wir sind im Februar 2019 eingezogen. Es gibt also grob eine vergleichbare Abrechnung.

    Ich würde theoretisch nur wissen wollen, ob bei Tausch die Handwerker verpflichtet sind, eine Unterschrift zu holen oder ob wir selbst verantwortlich sind, einen Beleg anzufordern.

    Wer ist rechtlich gerade auf der sicheren Seite?

  • Genauso wie beim normalen Ablesen des Zählerstands, ist es nicht zwingend notwendig, eine Unterschrift einzuholen bzw einen Beleg auszugeben.

    Aber gerade der Austausch eines Wasserzählers wird von "zertifizierten" Mitarbeitern durchgeführt. Das darf nicht jeder einfach mal so.

    Wartet erst Mal ab, was die Abrechnung sagt.

    Rechtlich wird es schwierig etwas zu beweisen wofür ihr keine Beweise habt.

    Sollte der Verbrauchswert überdeutlich abweichen, könnte man nachhaken....Aber wie gesagt, ihr habt keinen Gegenbeweis.

  • Ich würde theoretisch nur wissen wollen, ob bei Tausch die Handwerker verpflichtet sind, eine Unterschrift zu holen oder ob wir selbst verantwortlich sind, einen Beleg anzufordern.

    Üblicher weise wird ein Austauschprotokoll vom Monteur erstellt.

  • Man hat das Recht, die Belege zur Abrechnung beim Vermieter persönlich einzusehen. Dort sollte dann auch das Austauschprotokoll dabei sein. Das Ganze allerdings erst nach Erhalt der Jahresabrechnung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!