Schimmel nach Kündigung entdeckt - Nachmieter soll nicht informiert werden

  • Hallo,

    Ich leben in einer WG und habe fristgemäß gekündigt zum 15.02. Der Vertrag ist von Vermieter und Nachmieterin unterschrieben worden. Ca. 10 Tage nach dem Vertrag habe ich Schimmel an den Fensterlaibungen entdeckt. Ich habe den Schimmel fotografiert und vollständig beseitigt und meine Vermieterin informiert. Sie kam vorbei und hat die Feuchtigkeit gemessen, die war in den Ecken an Übergang zwischen Fensterrahmen und Tapete erhöht. Am Material, sprich Mauerwerk und Putz, kann das ihrer Meinung natürlich nicht liegen, da das Top-Material sei. Das Haus ist Altbau mit neueren Fenstern und nicht gut gedämmt (zumindest ist es ohne Heizung sehr kalt). Und da der Schimmel aber beseitigt sei, muss man jetzt keine Intervention mehr vornehmen und ich kann geregelt ausziehen. So weit so gut. Meine Mitbewohnerin war als Zeugin dabei.

    Beim Verabschieden sagte ich, dass ich meine Nachmieterin gerne informieren möchte zu ihrer Sicherheit und allgemeinen Information und auch um zu übergeben, dass man auf Lüften und co achten müsse (bei der Wohnungsübergabe wird meine Vermieterin nicht dabei sein. Es ist ausserdem abgemacht, dass das Zimmer unrenoviert übergeben wird). Da sagte meine Vermieterin, ich solle ihr erstmal auf keinen Fall Bescheid sagen und die Füße still halten, und dass wir die Stelle erstmal beobachten. Das war alles am Freitag.

    Nun bin ich damit natürlich nicht einverstanden, ein Zimmer zu übergeben, in dem sich Schimmel befunden hat., da sich das ganze ja auch nach Vertragsabschluss gebildet hat und meine Nachmieterin noch nichts davon weiß bzw. es damals kein Thema war, als sie unterschrieben hat. Auch meine WG drängt zu meinem Verständnis darauf, die Nachmieterin zu informieren.
    Die Nachmieterin kommt am Freitag, also ca. eine Woche nachdem meine Vermieterin da war zu Besuch, um das Zimmer nochmal auszumessen etc.

    Jetzt meine Fragen:
    - Dürfen wir die Nachmieterin informieren, obwohl unsere Vermieterin es ausdrücklich untersagt hatte? Kann sie uns dies überhaupt untersagen?
    - Nehmen wir an, ich sage es meiner Nachmieterin und sie sagt, sie zieht nicht ein. Muss ich mir dann noch Sorgen um meine Kaution machen, wenn die Vermieterin vor mir und einer Zeugin gesagt hat, dass es da keiner weiteren Behandlung bedarf?

    Zusatzinfo: Als ich der Vermieterin die Schimmelbilder schickte, sagte sie, sie muss mich wahrscheinlich noch 2 Wochen in dem Zimmer lassen, also Miete kassieren, da sie mir das Zimmer so nicht abnehmen könne. Da hatte sie es aber noch nicht persönlich gesehen. Nachdem sie die Stelle sah, revidierte sie ihre Aussage dann wie oben beschrieben und sagte, die denke nicht, dass einem geregelten Auszug etwas im Weg stünde.

    Ich bitte ganz dringend um Antworten!
    Ganz liebe Grüße!

  • Nicht ganz unwahrscheinlich das du Hauptverursacher für den Schimmel bist.

    Wenn ich lese:

    (zumindest ist es ohne Heizung sehr kalt)

    leuten bei mir sofort die Alarmglocken. Bei nicht oder zu schwach geheizten Räumen schlägt sich Feuchtigkeit und Schimmel gern an der den kältesten Stellen der Wand nieder, z.Bsp. an Fensterleibungen/ Außenecken, hinter Möbeln usw. zumal dann wenn eine wenig gelüftet wird.

    Normalerweise ist das aber nur oberflächlich und kann tatsächlich mit entsprechenden Mitteln gut beseitigt werden, zumal dann wenn der Schimmel schnell gefunden wurde.

    Ich sehe dich jedenfalls nicht in der Pflicht das jedem mitzuteilen.

  • Bei nicht oder zu schwach geheizten Räumen schlägt sich Feuchtigkeit und Schimmel gern an der den kältesten Stellen der Wand nieder, z.Bsp. an Fensterleibungen/ Außenecken, hinter Möbeln usw. zumal dann wenn eine wenig gelüftet wird.

    Ich lüfte ganz normal zweimal täglich und die Heizung läuft auf Stufe 2 den ganzen Tag..Das es zu kalt ist (vielleicht schlecht gedämmt) merken wir in anderen Räumen und einmal als die Heizung periodenweise ausgefallen ist.

  • die Heizung läuft auf Stufe 2 den ganzen Tag..

    Also in meinem Altbau wäre das bei den aktuellen Temperaturen wesentlich zu wenig. Unterm Strich muß man ich dann halt die Frage stellen wo der Schimmel denn ansonsten herkommt.

    Das es zu kalt ist

    Vieleicht nicht zu kalt für euch aber eben kalt genug das Schimmel entsteht.

    Aber die Debatte ist immer die gleiche. Das das jeder sofort von sich weist ist klar, aber unterm Strich, und wenn es keine wirklicher Baumangel ist, dann ist die Ursache eben in irgend einer Form unangepasstes Verhalten.

    Das kann ich von hieraus natürlich nicht abschließend beurteilen, aber es ist halt auch eine Stelle (Fensterlaibung) wo das nicht ganz unüblich ist weil eben Kondenswasser entstehen kann und es dort normalerweise kälter ist al im Rest des Raumes, daher meine Vermutung.

    Und eine lauwarme Stellung 2 auf der Heizung ist ein weiteres Indiz.

  • Okay, lassen wir das mal so stehen.

    Aber zurück zu meinen Fragen, kann meine Vermieterin mir das verbieten, meiner Nachmieterin zu sagen? Das ich nicht verpflichtet bin weiß ich, aber es geht mir nicht um meine Verpflichtungen, sondern ob ich das darf, wenn meine Vermieterin, sagt ich darf es nicht. Sie kann mir das doch eig nicht verbieten.

  • Aber zurück zu meinen Fragen, kann meine Vermieterin mir das verbieten, meiner Nachmieterin zu sagen?

    Verbieten sicher nicht, nur was hätte das für einen Vorteil? Im Zweifel kannst du natürlich das erzählen was die Wahrheit ist, nur z.Bsp. rumspekulieren über angebliche Gründe oder gar schlechtreden des Hauses usw. würde ich sein lassen.