Darf ich meinen Ex-Freund rausschmeißen?

  • Hallo zusammen,

    seit mehreren Jahren wohne ich mit meinem Ex-Freund in einer Mietwohnung zusammen. Jetzt sind wir nicht mehr zusammen, und er möchte ausziehen. Allerdings hat das viel länger gedauert, als ich damals erwartet habe.

    Den Mietvertrag habe nur ich unterschrieben. Am Anfang des Vertrages, steht es:

    Mietvertrag für Mietverhältnisse über Wohnung zwischen XXXX als Vermieter und XXXX (ich) als Mieter.

    Mein Ex-Freund wird aber ganz am Ende des Mietvertrags als miteinziehenden Partner erwähnt:

    Der Vermieter ist darüber informiert, dass der Mieter die Wohnung gemeinsam mit seinem Lebenspartner XXXX beziehen wird und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.

    Jetzt kommt meine Frage: darf ich meinen Ex-Freund rausschmeißen? Hat er Anspruch auf die Wohnung wegen dieser Klausel? Zählt er als Mieter?

    Vielen Dank für eure Unterstützung.

    Viele Grüße!

  • Jetzt kommt meine Frage: darf ich meinen Ex-Freund rausschmeißen?

    Nein, selber rausschmeißen nicht, aber rausschmeißen lassen durch einen Gerichtsvollzieher. Doch dafür bedarf es eines gerichtlichen Urteils. Das gilt nicht nur wenn man Mieter ist, sondern auch wenn man Mitbesitzer ist, wie es bei einer Partnerschaft der Fall ist.