Hallo zusammen,
hätte eine Frage bezüglich der Grundsteuer.
Zum 1.7.2011 wohnen wir seit fünf Jahren in unsere Wohnung.
In unserer aktuelle Nebenkostenabrechnung habe ich nun zwei neue Posten entdeckt,die der Vermieter hinzugefügt hat, und zwar eine Versicherung und die Grundsteuer.
In unserem Mietvertrag steht nun wörtlich "Neben der Miete werden Betriebskosten, gemäß §2 Betriebskostenverordnung umgelegt und in Form von monatlichen Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben.Die von dieser Vorauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage "Betriebskostenaufstellung" enthalten, welcher wesentlicher Vertragsbestandteil ist.
Diese Anlage der Betriebskostenaufstellung ist in unserem Vertrag nicht enthalten.
Meine Frage: muß ich nun die dazugekommenen Posten aktzepieren und bezahlen?
Wie ist das gesetzlich geregelt?
Desweiteren gibt es bei uns zum 1.7.2011 noch eine Mieterhöhung, da im Vertrag steht, dass die Miete bis zu diesem Zeitpunkt unverändert bleibt.
Begründet wird dies vom Vermieter durch Sanierungsarbeiten am Haus.
Muß ich jetzt bei ihm einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in dem der neue Mietbetrag steht oder gilt der alte Vertrag nach wie vor weiter - trotz Mieterhöhung ( die ich übrigens akzeptiere, nur das mit der Grundsteuer und Versicherung nicht )?
Er könnte ja vielleicht in den neuen Vertrag diese Anlage für die Betriebskostenaufstellung hinzufügen und hätte dann meiner Meinung nach das Recht auf die zwei neuen Posten.
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr, sehr dankbar.
LG biabia76