Betriebskosten neue Posten

  • Hallo zusammen,
    hätte eine Frage bezüglich der Grundsteuer.
    Zum 1.7.2011 wohnen wir seit fünf Jahren in unsere Wohnung.
    In unserer aktuelle Nebenkostenabrechnung habe ich nun zwei neue Posten entdeckt,die der Vermieter hinzugefügt hat, und zwar eine Versicherung und die Grundsteuer.
    In unserem Mietvertrag steht nun wörtlich "Neben der Miete werden Betriebskosten, gemäß §2 Betriebskostenverordnung umgelegt und in Form von monatlichen Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben.Die von dieser Vorauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage "Betriebskostenaufstellung" enthalten, welcher wesentlicher Vertragsbestandteil ist.
    Diese Anlage der Betriebskostenaufstellung ist in unserem Vertrag nicht enthalten.

    Meine Frage: muß ich nun die dazugekommenen Posten aktzepieren und bezahlen?
    Wie ist das gesetzlich geregelt?

    Desweiteren gibt es bei uns zum 1.7.2011 noch eine Mieterhöhung, da im Vertrag steht, dass die Miete bis zu diesem Zeitpunkt unverändert bleibt.
    Begründet wird dies vom Vermieter durch Sanierungsarbeiten am Haus.

    Muß ich jetzt bei ihm einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in dem der neue Mietbetrag steht oder gilt der alte Vertrag nach wie vor weiter - trotz Mieterhöhung ( die ich übrigens akzeptiere, nur das mit der Grundsteuer und Versicherung nicht )?

    Er könnte ja vielleicht in den neuen Vertrag diese Anlage für die Betriebskostenaufstellung hinzufügen und hätte dann meiner Meinung nach das Recht auf die zwei neuen Posten.

    Für schnelle Hilfe wäre ich sehr, sehr dankbar.

    LG biabia76

  • Hallo biabia76,
    Ihre Problemdarstellung ist sehr umfangreich. Ich versuche Ihnen die ersten Infos mitzuteilen. Weise aber darauf hin, das Bekos, Mietvertrag, Mieterhoehung usw. eine genaue Darstellung benoetigen.

    Wenn Sie Ihren Vermieter es nachweisen koennen, das Sie die Anlage "Betriebskostenaufstellung" beim Abschluss Ihres Mietvertrag nicht erhalten haben, dann ist es noch nicht so sicher, dass Sie die neuen Kosten nicht zahlen muessen. Da der Hinweis auf Paragraf 2 BetrKV eventuell ausreichen koennte.
    Grundsteuer und Versicherungen in Bezug auf das Haus / die Wohnung sind umlegbar, wenn vereinbart.

    Mieterhoehungen aufgrund von Sanierungsarbeiten ist nicht moeglich jedoch durch eine sog. Modernisierung, Vereinbarung, Vergleichsmiete, Bekos, Staffelmiete oder Indexmiete.

    Der "alte" Mietvertrag behaelt trotzt Mieterhoehung seine Gueltigkeit. Mieterhoehungen sind moeglich, muessen aber gewisse Regeln beachten!

    In Bezug auf die Problematik mit den Bekos. Wenn Sie nachweisen koennen, das Sie die sog "Anlage" nicht erhalten haben, besteht immer noch der Hinweis auf Paragraf 2. Und darunter fallen auch Grundsteuer und Versicherungen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete
    Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung