Abmahnung wegen angeblicher Ruhestörung

  • Hallo zusammen,

    Ich hoffe ich poste nichts doppelt, am handy ist es hier teilweise etwas unübersichtlich.

    Folgendes, wir haben heute einen Brief unserer Hausverwaltung im Briefkasten gehabt, wir sollen angeblich nachts und in den Feierabendstunden vor allem laute Musik gehört haben, aber auch andere laute Geräusche von uns gegeben haben. Problem bei der Sache ist nur, wir besitzen kein einziges Gerät, welches laute Musik oder sonstige laute Töne/Geräusche von sich geben kann.

    Unsere direkten Nachbarn sind des öfteren sehr laut, feiern wilde Parties und unterhalten sich dann anschließend betrunken und lautstark auf dem gemeinsamen Hausflur, daher gehe ich davon aus dass es sich um eine Verwechslung handelt, denn wir wohnen Tür an Tür. Uns hat das Verhalten bisher nicht wirklich gestört, da wir aufgrund von Arbeit ohnehin immer lange auf sind und am Computer sitzen und meistens auch Kopfhörer aufhaben. Nun ist meine Frage, kann ich überhaupt dagegen vorgehen, dass die Hausverwaltung uns eine Abmahnung geschickt hat? Laut einigen Urteilen die im Netz zu finden sind kann man dagegen nichts tun und muss es einfach so hinnehmen, im Zweifelsfall wohl auch die Kündigung der Wohnung. Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.

    Falls das wichtig ist, bisher hat uns niemand angesprochen oder hier geklingelt weil wir zu laut sind, das ist also das erste mal dass solche Vorwürfe kommen.

    Danke schonmal

  • Laut einigen Urteilen die im Netz zu finden sind kann man dagegen nichts tun

    Dabei geht es darum, ob du gegen die Abmahnung selbst vorgehen kann. Etwa feststellen zulassen, dass diese zu Unrecht erfolgt ist. Einige haben den Gedanken, dass wenn kein Widerspruch gegen die Abmahnung erfolgt, dass das quasi ein Eingeständnis davon ist, was aber wirklich Unsinn ist. Das die Ruhestörung durch euch erfolgt sein soll muss im Zweifel bewiesen werden, dafür reicht die Abmahnung aber nicht, die wird erst an anderer Stelle wichtig.

    Aber du kannst natürlich trotzdem die Hausverwaltung darauf hinweisen, dass hier eine Verwechslung vorliegt um späteren Ärger einfacher zu vermeiden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!