Übernahme der Kosten Pflicht ohne entsprechende Klausel?

  • Guten Abend!
    Ich soll eine Reparatur des Kochfeldes der mitgemieteten Einbauküche bezahlen. Diese Rechnung beträgt 70€. Muss ich diese Rechnung denn Bezahlen?
    Finde keinerlei Anhaltspunkte im Mietvertrag, die mich zur Übernahme der Kosten verpflichten würden.
    Kann mir jemand von Ihnen einen Rat geben, wie ich jetzt mit dieser Rechnung verfahren soll?
    mfg

  • Hey Sniper! Zu aller Erst solltest du deinen Mietvertrag nach einer Kleinreparaturklausel überprüfen. Erst dann kann man darüber beraten, ob du diese Rechnung bezahlen musst. Denn diese so genannte Kleinreparaturklausel ermöglicht, dass der Mieter kleinere Schäden an den Einrichtungsgegenständen (Reparaturkosten bis 75 Euro) selber zahlen muss.