Mitwirken bei Instandhaltungsmaßnahmen

  • Hi Leute,

    Folgendes Thema ist Mitwirken während einer Instandhaltung.

    Meine Vermieterin will dass ich den kaputten Parkettboden entfernen und entsorgen helfe.

    Das war keine Bitte sondern ein freches Befehl.

    Dazu soll ich die Möbel aus dem Bereich entfernen und dazu speziell eine Frage.

    Es steht im Mietvertrag, dass der Mieter die Möbel etc. selber entfernen soll. Ist es überhaupt als so eine Klausel wirksam wenn es rechtlich als Pflicht des Vermieters schon festgeschrieben ist.

    Freue mich auf eure Antworten

  • Du musst nichts Rücken.

    Zitat von Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 24.06.2014 (Az. 63 S 373/13)


    Die Duldung von Modernisierungsmassnahmen verpflichtet den Mieter nicht, die eingebrachten Möbel beseite zu räumen; §§ 546 Abs. 2, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Du kannst Ihm aber anbieten auf seine Kosten zu helfen. (auch im Vorschuss)

    (3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    (3) Aufwendungen können z.B. sein:

    • für das Hin- und Herräumen von Sachen,
    • für eine Zwischenlagerung
    • Reinigungskosten nach den Arbeiten

    (4) besagt dass der Teil im Mietvertrag ungültig ist.

  • Folgendes Thema ist Mitwirken während einer Instandhaltung.

    Meine Vermieterin will dass ich den kaputten Parkettboden entfernen und entsorgen helfe.

    Tatsächlich würde ich erst mal klären wollen wer für diese Instandhaltung dann zuständig ist? Im Prinzip erst mal der Vermieter natürlich, aber Parkettboden geht meiner Erfahrung nach selten nicht von alleine kaputt.

    Wenn es sich um übliche Abnutzung des Parketts handelt muß diese Abnutzung jedenfalls schon extrem stark damit dir daraus ein Anspruch auf Erneuerung zusteht.

    Wäre ja immerhin möglich das dein Vermieter das eher als ein Gefallen dir gegenüber Wahrnimmt und nicht als Verpflichtung. Daher vieleicht auch die Reaktion?

  • Sie ist einfach **** und sonst nichts, das Parkett wurde min. 18 Jahre nicht saniert, es ist aber so schlimm dass die Parkettsigmente komplett lose sind. Versiegelung ist fast komplett ab. Vormieter hat mehrmals Wasserschaden verursacht durch übergießen der Pflanzen.

    Und mir sagt die wir hätten den Boden nur leicht-feucht wischen sollen.

    Bitte keine Formulierungen, die als üble Nachrede ausgelegt werden können. Wir bleiben sachlich!

  • Vormieter hat mehrmals Wasserschaden verursacht durch übergießen der Pflanzen.

    Demnach war also der Zustand bekannt?

    Sie ist einfach **** und sonst nichts, das Parkett wurde min. 18 Jahre nicht saniert,

    Das allein wäre wohl noch keine ausreichender Grund, meiner Meinung, zumal wen sich der Zustand seid eurem Einzug durch Verschleiß nicht wesentlich verschlechtert hat.

    es ist aber so schlimm dass die Parkettsigmente komplett lose sind

    Wenn sich daraus z.Bsp. ein mögliche Unfallursache ergeben könnte, sehe ich den Vermieter dann durchaus formal in der Pflicht die Schadhaften Stellen zu reparieren.

    Kurz und gut würde ich persönlich meinen Umfang der Mitwirkung wohl davon abhängig machen, ob der Vermieter tatsächlich mehr macht als wozu er formal verpflichtet wäre.

  • Leider ist es nicht möglich etwas zu reparieren da es an manchen Stellen so ca. 30x30 cm Flächen die lose sind.

    Hätte die Vermieterin mich darum gebeten ob ich helfen könnte, wäre es kein Problem. Aber Sie meint ich muss es entfernen.

  • Leider ist es nicht möglich etwas zu reparieren da es an manchen Stellen so ca. 30x30 cm Flächen die lose sind.

    Für einen ordentlichen Parkettleger dürfte das kein Problem sein das zu reparieren.

    Hätte die Vermieterin mich darum gebeten ob ich helfen könnte, wäre es kein Problem. Aber Sie meint ich muss es entfernen.

    Ich weiß zwar nicht was da genau gesagt wurde, aber ich gehe mal davon aus das vor allem um das wegrücken der Möbel ging. Das würde ich schon im Eigeninteresse selber machen, aber sicher nicht anfangen dort Handwerkstätigkeiten zu übernehmen.