Androhung Kündigung

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich brauche dringend Hilfe.

    Wir ( 5 köpfige Familie) haben seit August 19 ein Haus gemietet.

    Zahltag war immer bis zum 3. des Monats vereinbart.

    Steht auch im Mietvertrag.

    Mein Partner bezog immer zum 30. des Monats seinen Lohn, also wurde das Geld gleich überwiesen.

    Immer und vollumfänglich.

    Dann kam Corona und er verlor seinen Job.

    Ich befinde mich in neuer Ausbildung.

    Er fand jedoch sofort wieder Arbeit so das wir weiterhin zahlen konnten.

    Allerdings ist nun dort Zahltag am 15. des Monats. Wie bei mir.

    Ich sagte der Vermieterin das telefonisch und darauf kam keine Antwort.

    Wir zahlen JEDEN MOnat am 15. pünktlich unsere Miete( 1000 Euro)

    Nun hat sie heute angerufen und gesagt sie will bis März die Miete zum 3. haben sonst kündigt sie uns zum April fristgerecht.


    Was sollen wir nur tun??

    Wir haben Ihr doch nichts getan.

    Ich bin heute kopflos.

    Weiß jemand wie sich da die Rechtslage verhält?

    Liebe Grüße ,

    Anne

  • Ihr müsst die Miete bis zum 3. Werktag des Monats anweisen, ansonsten seid ihr regelmäßig in Verzug und damit könnte die Vermieterin kündigen. Einfach ohne Vereinbarung mit dem Vermieter die Miete später zahlen geht nicht.