Gaskosten - keine verbrauchsabhänige Abrechung - Kann Vermieter dazu gezwungen werden

  • Hallo zusammen,

    danke schon mal vorab für euer geduldiges lesen...

    ich wohne in einem 2 Parteien Miethaus (Altbau) im 1. OG und habe das Problem, dass die Gaskosten, also die Grundgebühren und Arbeitskosten zum Betrieb der Heizung/Warmwasser für Gas zu 50/50 auf die beiden Mietparteien aufgeteilt werden.

    Da die Mieterin in der EG Wohnung die Raumtemparatur im Gegnsatz zu mir immer bei ca 23 Grad hat ( mir reichen 20 Grad), die Wohnung zudem noch feucht ist und sie wegen ihrer Katze nicht richtig lüftet und die fenster ständig auf Kipp hat, habe ich meiner Auffassung nach viel zu hohe Gaskosten zu bezahlen. Außerdem verbraucht sie 5 x mehr warmes Wasser als ich.

    Bis vor ein paar Jahren hatte ich eine eigene Gastherme in der Wohnung und würde nach dem damaligen Verbrauch aktuell ca.400€/Jahr bezahlen. Dabei sei erwähnt das ich ca.2-3 Montate pro Jahr nicht zuhause bin. Bei der letzten NK Abrechung wurden mir Gaskosten in Höhe von ca. 700€ pro Jahr berechnet.

    Auch wenn das für einige den Aufwand nicht rechtfertigen mag, ärgert es mich, dass ich 300€ für etwas zahlen muss, was ich nicht verbrauche. Ich habe meinen Vermieter schon zu Beginn des Umbaus 2015 von Einzelgasthermen auf eine Zentralheizung angesprochen, dass er dann keine verbrachsgerechte Erfassung mehr machen kann, woraufhin er meinte, das er in einem vergleichbaren Haus mit 2 Parteinen auch nur 600€ pro Jahr kosten hätte und ich dann nur mit 300€ rechnen müsste, da die neue Heizung sparsamer arbeiten würde. Das dies nur ein leeres versprechen war, ist mir jetzt bewusst geworden.

    Da keine verbrauchsabhänige Erfassung durch meinen Vermieter erfolgt, könnte ich mich doch auf §4(4) der HKVO berufen und ihn zwingen, eine Verbrauchserfassung zu installieren.

    Ich bin mir nur nicht sicher wie ich das ganze ihm gegenüber schriftlich formulieren kann, da er kein Freund von schriftlichen Sachen ist und ich Angst habe, dass er mir eine Kündigung ausspricht, sobald ich diese Forderung an ihn stelle.

    Außerdem bin ich mir nicht sicher wie hoch die Kosten einer Verbrauchserfassung durch Wärmezähler ( Ablesung/Abrechung durch Dienstleiter) pro Jahr sind und ob dies nicht meine gesparten Gaskosten wieder auffrisst.

    Vielleicht hatte von euch schon mal jemand ein ähnliches gelagertes Problem und kann mir bei der Formulierung gegenüber meinem Vermieter behilflich sein.

    Danke schonmal im voraus:whistling:

  • Da du Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung hast, kannst du die Kosten um 15% kürzen.

    Das Hauptproblem der Erfassung hast du schon erkannt, die Kosten, die du als Mieter bezahlen musst. Gerade bei kleinen Objekten tut man sich da oft keinen Gefallen. In dem Haus (2 Parteien), das wir übernommen haben, beliefen sich die Kosten für Verbrauchserfassung und Abrechnung auf 500€. Hat finanziell überhaupt keinen Sinn gemacht, bei 2000€, die nur umzulegen waren, für Gas und Wasser/Abwasser. Aber das Gesetz verlangt es eben.