Mietvertrag - Eigenbedarfskündigung

  • Hallo ich bin neu hier :)

    Vielleicht könnt Ihr mir ja mit meiner Frage weiterhelfen oder habt irgendwelche Ideen ?!

    Es geht um folgendes :

    Ich selbst habe zur Zeit nach 13 Jahren Mietzeit eine Eigenbedarfskündigung und Suche daher etwas neues..Schon seit einiger Zeit, aber durch Corona und Co ist das ja nicht so einfach...

    Jedenfalls ist nun mein Vater verstorben. Er, meine Mutter und mein Bruder leben / lebten zusammen in einer Genossenschaftswohnung mit Genossenschaftsanteilen.

    Da mein Vater bereits länger krank war und im Heim lebte aufgrund von einer Demenzkrankheit, war somit nur meine Mutter und mein Bruder dort wohnhaft. Mein Bruder allerdings zieht in kürze zu seiner Freundin und meine Mutter wäre alleine in der großen Wohnung. Da ich wegen dem Eigenbedarf nichts gefunden habe und meine Mutter später in eine Seniorenwohnung ziehen möchte, hatten wir bei der Baugenossenschaft damals schon angefragt ob ich den mit in den Mietvertag kann. Für den Falle dass wenn mal etwas passiert oder ähnliches ich ja auch abgesichert bin ...

    Die Baugenossenschaft verneinte, das machen Sie nicht mehr und somit war das erstmal hinfällig.

    Nun allerdings ist mein Vater leider verstorben und wir hatten uns etwas schlau gemacht.. Natürlich hat meine Mutter weiter das Recht dort zu wohnen und kann den Mietvertag übernehmen ( Er hatte ihn alleine abgeschlossen auf seinen Namen ). Ich habe allerdings kein Recht dazu ...

    Nach Rangfolge des Gesetzes würden Ja Ehepartner und Mitbewohner als erstes in Frage kommen den Mietvertag zu übernehmen.. Nun hatte meine Mutter die Idee, das Sie das Erbe ausschlägt, mein Bruder ebenso und das somit das Erbe und auch der Mitvertrag auf mich fallen würde wenn die Anderen ausschlagen. Damit war mein Bruder und meine Mutter gleicherweise einverstanden.

    Quasi das der Mietvertrag dann auf mich läuft, mein Bruder auszieht und meine Mutter bei mir wohnt bis sie in eine Seniorenwohnung zieht.

    Wir hatten dann bei der Baugenossenschaft angefragt und diese sagte uns das dies nicht ginge und Erben hätten kein Recht dazu. Im Mietvertrag ist auch eine Klausel mit " §569a Abs. 6 BGB mit den Erben wird das Mietverhältnis auf keinen Fall fortgesetzt. Nach langen durchforsten des Internets komme ich aber immer wieder auf dem Entschluss und der Feststellung dass wenn alle Nachfolger innerhalb eines Monats ablehnen " Ehefrau und in der Wohnung Lebende Kinder oder ähnliches " also das Erbe ausschlagen, automatisch der Erbe übernimmt.

    Dort allerdings gibt es nicht nur für Mieter / Erben ein Sonderkündigungsrecht sondern auch für den Vermieter. Angeblich nur aus triftigen Gründen wie zahlungsunfähigkeit, Ruhe Störung usw usw .... Ich war nun Gestern schon beim Mieterbund und wollte dazu alles erfragen aber der Anwalt dort war sehr unbeholfen hatte keine Brille auf, konnte irgendwie kaum etwas aus dem Buch lesen und machte mehrmals Andere Aussagen so das ich dort leider keine Hilfe bekam und genau so viel weiß wie vorher :(

    Nun meine Frage an Euch :

    Wenn alle das Erbe ausschlagen, würde ich doch als Erbe den Mietvertrag erben !? Eigendlich ja .

    Die Baugenossenschaft hat ein Sonderkündigungsrecht laut §569a Abs. 6 BGB . meines erachtens aber nur mit triftigen Gründen oder doch ohne Angabe und einfach wie es Ihnen gefällt ?

    Triftige Gründe würde es auf keinen fall geben, ich bin auch selbst aufgewachsen in dieser Wohnung und meine Eltern leben dort bereits über 40 Jahre.

    Ich habe einfach das Gefühl das es möglich sein müsste, aber die Baugenossenschaft dies nicht möchte weil das eben so ist ...Neuvermieten ..Teurere Miete verlangen usw usw...

    Mir wäre sehr geholfen diese Wohnung zu bekommen wegen dem Eigenbedarf aber ich wäre auch sehr glücklich darüber als Andenken an meinen Vater dort weiter wohnen zu können.

    Vielleicht wisst Ihr ja Rat und habt Ideen!

    Danke im Voraus liebe Grüße Sarah <3:)

  • mit den Erben wird das Mietverhältnis auf keinen Fall fortgesetzt

    Die Klausel dürfte meines Erachtens nach unwirksam sein. Da eine Klausel die weit gefasst und jede Übernahme von Erben ausschließt gegen zwingende Regelungen des Gesetzes verstößt, namentlich § 563 V BGB. So ganz nebenbei, der § 569a III BGB gilt schon sehr lange nicht mehr.

    Die Baugenossenschaft hat ein Sonderkündigungsrecht laut §569a Abs. 6 BGB . meines erachtens aber nur mit triftigen Gründen oder doch ohne Angabe und einfach wie es Ihnen gefällt ?

    Es kann in solchen Situationen gekündigt werden ohne das besondere Gründe vorliegen. Das folgt aus § 573d BGB. Nur wenn man bereits im Haushalt wohnen würde, müsste ein triftiger Grund vorliegen, weil das so in § 563 BGB geregelt ist.

    Daher hast du in meinen Augen schlechte Karten, selbst in den Mietvertrag reinzukommen.

    Rein Hypothetisch gedacht: Wenn jetzt eine Mutter oder ein Bruder in der Wohnung des Verstorbenen wohnen bleiben würde, dann könnt diese Mutter ihr Kind oder der Bruder sein Geschwisterteil ohne Erlaubnis des Vermieters aufnehmen, da nahe Angehörige immer aufgenommen werden können.

    Du bzw. deine Familie solltet aber eine Rechtsberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Ich weiß schon warum ich niemanden zum Mietverein rate.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!