Schimmel - Mängel - bereits gekündigt - Mietminderung rückwirkend möglich

  • Sehr geehrte Community,

    wir hoffen, dass uns hier jemand aus Erfahrung weiterhelfen kann. Meine Freundin und ich sind im Dezember in eine gemeinsame Wohnung gezogen und von Anfang an lief eigentlich nichts so wie es sollte.

    Der Vermieter hatte uns zugesichert, früher in die Wohnung zu können (hat nicht geklappt), der Wohnungsgeberbescheinigung gab es nach der dritten unbeantworteten Nachfrage zwei Stunden vor dem Termin im Rathaus, auf diverse umgehend gemeldete Mängel (nicht funktionierende Stromkabel, etc.) wurde teils erst nach Wochen reagiert.

    Warum eines der Zimmer bei der Besichtigung schon verdächtig frisch renoviert war merkten wir dann vorvergangene Woche, denn da haben wir im Schlafzimmer den Schimmel in der Ecke (an der Decke) bemerkt. Der Vermieter wurde umgehend drauf hingewiesen, antwortet aber nicht und ist nicht zu erreichen. In der Bude ist es ohnehin kalt wegen der teilweise völlig porösen Dichtungen in den Fenstern, haben wir auch drauf hingewiesen, wieder kam nichts. Lüften tun wir regelmäßig, aber nach einem Monat wohnen dürfte die Schuldfrage sich ohnehin nicht stellen.

    Die Kündigung wurde zwischenzeitlich eingereicht.

    Nun meine Fragen:

    1. Die Miete pro Quadratmeter liegt deutlich über dem was rundrum gezahlt wird (zumindest laut Zahlen im Netz, was Offizielles habe ich bei der Stadtverwaltung angefragt). Soweit ich weiß, kann man die Miete in einem solchen Fall innerhalb eines gewissen Zeitraums rückwirkend mindern, korrekt?

    2. Empfiehlt es sich, die letzten drei Monate Miete mit dem Verweis "unter Vorbehalt" auf dem Überweisungsträger rüberzuschicken?

    3. Gilt bei einer Wohnungsübergabe "wie gesehen", oder kann man dem Herrn arglistige Täuschung nachweisen? Nach einem Monat kommt das Zeug durch die frisch gestrichene Tapete, da fühle ich mich veräppelt. Wie gesagt, wir haben geheizt und regelmäßig stoßgelüftet, uns sehe ich da nicht als Verursacher.

    4. Kann ich irgendetwas tun, außer regelmäßiger Fotodokumentation, ggf mit Zeugen, um zu verhindern, dass er mich später z.B. als vermeintlich Schuldigen um meine Kaution prellen will? Genau sowas trau ich dem nämlich sofort zu.

    Ich möchte mich vorab bei allen Helfenden bedanken!

    BG

  • Arendator

    aber nach einem Monat wohnen dürfte die Schuldfrage sich ohnehin nicht stellen.

    Na ja, die stellt sich immer.....


    . In der Bude ist es ohnehin kalt wegen der teilweise völlig porösen Dichtungen in den Fenstern,

    Meine erste Vermutung ins blaue wäre das evtl. zu wenig geheizt würde. Schimmel entsteht halt gerne da wo es kühl und feucht ist.

    Kann natürlich auch andere bauliche Ursachen haben, aber mal zu überprüfen ob und warum dort evtl. eine feucht Ecke ist oder ähnliches würde ich schon mal machen.

    Trocknet ihr vieleicht eure Kleidung in dem Zimmer o.ä.?

    Soweit ich weiß, kann man die Miete in einem solchen Fall innerhalb eines gewissen Zeitraums rückwirkend mindern, korrekt?

    Bevor ihr losminderte sollte ihr eucht rat bei einem Fachanwalt, vor allem über den Umfang der Minderung holen, und vorab wenigstens etwas konkreter ausschließen das der Schimmel nicht evtl. doch durch euch verursacht wurde......

    3. Gilt bei einer Wohnungsübergabe "wie gesehen", oder kann man dem Herrn arglistige Täuschung nachweisen?

    Das nachzuweisen ist sicher nicht ganz einfach. Fragt doch mal die Nachbarn aus, vieleicht wissen die was. Trotzdem bleibt meiner Meinung nach der wichtigste Punkt auszuschließen das man selber für den Schimmel verantwortlich ist.