Mietendeckel - Feststellung der zulässigen Miethöhe - Nebenwirkungen

  • Hallo zusammen,

    weiß jemand von euch, ob die Wohnungsämter in Berlin bei einem Auftrag zur Feststellung und Durchsetzung der zulässigen Miethöhe prüfen, ob man an der Adresse aus dem Mietvertrag gemeldet ist? Oder was glaubt ihr, wie wahrscheinlich es ist, dass sie es prüfen? An sich ist der Mietendeckel ja nicht an den Wohnsitz (Erst- oder Zweit-) gebunden, aber es besteht natürlich grundsätzlich die Meldepflicht.

    Viele Grüße

    MieterMitFragen