Vollmacht Hausverwaltung - Bringschuld oder Hohlschuld

  • Hallo,

    dass Haus in dem ich wohne wird durch eine neue Hausverwaltung betreut. Diese Hausverwaltung habe ich um Vorlage einer Vollmacht gebeten. Die Hausverwaltung verweigert die Vorlage mit der Begründung „Datenschutz“. Wenn ich die Vollmacht sehen will, soll ich in die Geschäftsräume der Hausverwaltung kommen. Das allerdings auch erst nach Ende des Lockdowns.

    Mir ist durchaus bekannt, dass ich bis zur Vorlage einer Vollmacht im Prinzip alles, mit dem die Hausverwaltung an mich heran tritt, nach § 174 BGB zurückweisen kann.

    Unklar ist mir allerdings, ob es sich bei dem Recht auf die Vollmacht, um eine Bring- oder Hohlschuld handelt.

    Die Vermieterin selbst hat im übrigen nicht mitgeteilt, dass sie die Hausverwaltung beauftragt oder bevollmächtigt hat.

  • Unklar ist mir allerdings, ob es sich bei dem Recht auf die Vollmacht, um eine Bring- oder Hohlschuld handelt.

    Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut. Es ist eine Bringschuld.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut. Es ist eine Bringschuld.

    Aus welchem Wortlaut?

    Also nochmal, die Hausverwaltung verweigert die Zusendung an mich, mit der Begründung, dass die Vollmacht „sensible Daten“ der Eigentümer enthält.

    Wobei mir unklar ist, welche sensiblen Daten eine Vollmacht enthalten kann.

  • Aus dem Wortlaut der Norm? § 174 BGB sagt ja "wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt".

    Das ist doch eindeutig, dass diese vorgelegt werden muss, also ein aktiver Vorgang verlangt wird.

    Es besteht übrigens nicht die allgemeine Verpflichtung die Vollmacht nachzuweisen. Dies muss erst beim ersten einseitigen Rechtsgeschäft erfolgen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Naja. aber ich müßte dann ja schon wissen, ob die Hausverwaltung berechtigt ist, z.B. Schreiben von mir bzgl. Mietmängeln anzunehmen oder, falls ich mal kündigen wollte, ob die Hausverwaltung empfangsberechtigt ist?

    Mir liegt von Seiten der Vermieterin nichts vor. Auch die neue Bankverbindung für die Mietzahlung hat mir die Hausverwaltung und nicht die Vermieterin mitgeteilt.

  • Es gibt im Grund nur zwei Möglichkeiten, die für deine Frage Sinn machen. Entweder fragst du bei deiner Vermieterin an und fragst nach einer bestätigung, um die Hausveraltung für die Mietangelegenheiten beauftragt wurde. Oder aber du ignorierst die Hausverwaltung und wendest dich nur an die Vermieterin inkl. Zahlungen. Sie wird dann schon von selber antworten, dass du dich an die Hausverwaltung wenden sollst.

  • Es gibt im Grund nur zwei Möglichkeiten, die für deine Frage Sinn machen. Entweder fragst du bei deiner Vermieterin an und fragst nach einer bestätigung, um die Hausveraltung für die Mietangelegenheiten beauftragt wurde. Oder aber du ignorierst die Hausverwaltung und wendest dich nur an die Vermieterin inkl. Zahlungen. Sie wird dann schon von selber antworten, dass du dich an die Hausverwaltung wenden sollst.

    Ja, also die Anschrift der Vermieterin habe ich jetzt zumindest schon mal herausbekommen und werde diese dann jetzt direkt anschreiben. Mal schauen ob da etwas kommt und was da kommt.

    Danke dir!

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