in meinen neuen Mietvertrag steht " Einbauküche wird unentgeltlich überlassen - keine Gewährleistung , Kosten für Reparaturen übernimmt der Mieter"
ist dies eine übliche Regelung - ich will halt nicht für den Unterhalt von älteren Elektrogeräten aufkommen, welches Risiko gehe ich hier ein ?
in meinen neuen Mietvertrag steht auch , daß ich für die Kosten von Reparaturen der Installationsgegenstände aufkommen muss
d.h. für Heiz, Kocheinrichtungen, Wasser, Gas, ..... bis zu 6 % von der Jahresbrutto Kaltmiete -
ist so etwas üblich ? In der Wohnung stehen elektrische Nachtspeicheröfen , sicherlich nicht neu, welches Risiko unterschreibe ich hier ??