Wer muss Gehweg und Fahrbahnreinigung bezahlen

  • An unserem Mietshaus (Plan) geht eine Fahrbahn (Blau) und Links daneben ein Gehweg entlang.

    Lageplan.jpg

    Die Grüne Fläche gehört der Stadt (Komune/Gemeinde).

    Dahinter befindet sich (Rot) das Mietshaus.

    Wer muss Gehweg und Fahrbahnreinigung bezahlen?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Wer muss Gehweg und Fahrbahnreinigung bezahlen?

    Das kommt auf die Satzung der Stadt an. Es ist nicht ungewöhnlich, dass diese Kosten zumindest teilweise die Anlieger des Weges zahlen müssen, d.h. der Eigentümer des Gebäudes.

    Diese Kosten könnte dieser dann im Zuge einer Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei uns ist es auch per Satzung der Gemeinde geregelt, dass die Eigentümer der anliegenden Grundstücke den Gehweg sowie die halbe Fahrbahn zu reinigen haben und im Winter den Räumdienst durchführen müssen. Als Betriebskosten kann das dann an die Mieter weitergegeben werden.

    An einem früheren Wohnort wurden statt der Übertragung der Pflicht zur Reinigung nicht unerhebliche Straßenreinigungsbeiträge erhoben. Egal wer die Reinigung konkret durchführt, dafür aufkommen müssen immer die Eigentümer der Grundstücke und letzlich die Nutzer, entweder mit eigener Arbeitsleistung oder dafür bezahlen. Aus eigener Tasche zahlen wir das kaum eine Kommune.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Dann versuch ich mal über die Satzung etwas heraus zu finden.

    Mich wundert nur das die Stadt gar nicht zu der Reinigungspflicht herangezogen wird, obwohl das vordere Grundstück (grün) Ihnen gehört.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Das kommt auf die Satzung der Stadt an.

    Ich habe in der Satzung gelesen, dass die Reinigung und Winterwartung der Fahrbahn und Gehwege ausnahmslos und uneingeschränkt den Eigentümern übertragen, deren Grundstücke an die Gehwege angrenzen und durch sie erschlossen sind.

    Bestandteil der Satzung ist ein Straßenverzeichnis.

    Dort ist hinterlegt welche Straßen von wem gereinigt werden müssen.

    Bei unserer Straße liegt die Zuständigkeit der Straßenreinigung bei den Stadtwerken.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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