Staubsauger der Nachbarn

  • Guten Morgen zusammen,

    ich hoffe das ich diese "Anfrage" in der richtigen Abteilung des Forums stelle.

    Meine Nachbarn (3 Parteien haus - ich im EG die betroffenen im 2. OG (DG)) haben einen Industriestaubsauger und schmeißen diesen jeden Tag, ausnahmslos seit 3 Wochen, an und saugen für ca 60-80 Minuten. Das ganze nicht nur in der Mittagsruhe sondern auch Sonn- und Feiertags. Der "Staubsauger" ist dabei so laut das wir ihn durch die geschlossenen Türen hören und das zwei Stockwerke drunter. Man hört den Staubsauger selbst ~100m (Luftlinie) vom Haus entfernt noch.
    Nun die frage: Gibt es irgendwelche Rechtsgrundlagen auf denen das Saugen mit einem INDUSTRIESTAUBSAUGER untersagt werden kann bzw das es zumindest nicht Sonn & Feiertags wie auch in der Mittagsruhe passiert?? Der Vermieter ist ratlos weil außer sagen das die Nachbarn es lassen sollen kann er nicht (seine aussage) und ich bin langsam echt am verzweifeln weil es einfach nur noch extrem störend ist.

    Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    habt ihr denn mal mit den Nachbarn über das Thema gesprochen?

    Grundsätzlich kann man das Staubsaugen am Wochenende, bzw. den Feiertagen nicht verbieten, aber es muss dennoch Zimmerlautstärke eingehalten werden.

    Der Vermieter ist ratlos weil außer sagen das die Nachbarn es lassen sollen kann er nicht

    Doch, er kann das auch schriftlich tun und im E-Fall eine Abmahnung schreiben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wir haben das Thema mehrfach erfolglos angesprochen. Zimmerlautstärke ist hier definitiv nicht mehr der fall wenn ich es 2 Stockwerke Tiefer bei geschlossenen Türen & Fenstern höre als stände das ding neben mir.

    Bitte kein Vollzitat

  • reinformal

    Das wurde doch geschrieben, jeden Tag 60-80 Minuten.

    Nun die frage: Gibt es irgendwelche Rechtsgrundlagen auf denen das Saugen mit einem INDUSTRIESTAUBSAUGER untersagt werden kann bzw das es zumindest nicht Sonn & Feiertags wie auch in der Mittagsruhe passiert?

    Gibt es Ruhezeiten die im Vertrag vereinbart worden sind?

    Aber es gibt auch kommunale Verordnungen zu Lärmzeiten, so dass man eventuell auch da einsetzen kann. Im Zweifel muss man im Privatklageweg versuchen, da eine Einigung zu erzielen, wenn dein Besitz so massiv gestört wird, dass es notwendig erscheint.

    Ich meine am Ende ist es Ruhestörung, wenn es zu laut ist zu bestimmten Zeiten, dann ist es egal, woher das kommt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!