Guten Tag,
kurz zur Erläuterung der Situation:
Wir wohnen seit circa 3 1/2 Jahren zur Miete.
In unserem Mietvertrag gibt es keine Vereinbarung zur Reinigung des Treppenhauses.
Auch gibt es keine dem Mietvertrag zugehörige Hausordnung.
Nach mündlicher Absprache wurde dies immer wechselseitig alle 2 Wochen von den Mietparteien einer Etage vorgenommen.
Im vergangenen Jahr erfolgte dann ein Aushang im Hausflur Seitens des Vermieters mit einer Hausordnung und einer Anmerkung zur Reinigung des Treppenhauses. Unterschrieben haben wir diesen Aushang nicht.
Seit August 2020 ist eine Reinigungsfirma vom Vermieter mit der Reinigung beauftragt wurden. Die Kosten sollen nun Anteilsmäßig die Mieter tragen.
Zu den Betriebskosten gibt es im Mietvertrag folgenden Hinweis:
"Die laut Betriebskostenverordnung - als Anlage 1 Bestandteil dieses Mietvertrages - umlagefähigen Beetriebskosten für das Haus hat der Mieter zusätzlich zur Miete zu zahlen."
Nun stellt sich uns die Frage ob wir die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses wirklich zahlen müssen.
Ich hatte es so verstanden, dass man die Kosten für die Treppenhausreinigung nur umlegen kann wenn es dazu eine explizite Vereinbarung im Mietvertrag gibt.
Mein Lebensgefährte versteht es so, dass der Hinweis auf die Betriebskostenverordnung ausreichend ist und wir daher den Anteil für die Reinigung tragen müssen.
VG