Stundenlang geöffnetes Fenster im Winter

  • Hallo in die Runde,

    da wir leider selbst nicht weiterkommen, suchen wir hier Hilfe.

    Die Nachbarn unter uns (Mietwohnung) haben bei Minustemperaturen stundenlang die Fenster auf Kipp geöffnet. Unser Fußboden ist eisig kalt. Die Wände über deren Fenster schon richtig schwarz mit Schimmel befallen. Zur Info: Erstbezug.

    Wir haben uns damit bereits an den Vermieter gewendet, woraufhin diese Mieter eine Abmahnung bekommen haben.

    Anstatt daraus zu lernen (so, wie es jeder Normalsterbliche machen würde), wird das Fenster seitdem auf die Spaltöffnung gemacht. ...weil sie denken, dass wir es nicht sehen.

    Heizen Fehlanzeige!

    Nun haben wir uns erneut an den Vermieter gewendet und mussten mit Entsetzen feststellen, dass er sich diesem Anliegen nicht weiter annehmen wird.

    Der Hausordnung, welche jeder Mieter unterschrieben hat, ist zu entnehmen, dass man als Mieter darauf achten muss, dass das Gebäude nicht auskühlt.

    Welche Möglichkeiten haben wir, wenn sich der Vermieter nicht darum kümmert, dass der vernünftige Zustand unserer Wohnung gewährleistet ist?

    Viele Grüße

  • Welche Möglichkeiten haben wir, wenn sich der Vermieter nicht darum kümmert, dass der vernünftige Zustand unserer Wohnung gewährleistet ist?

    Da hilft es, dem Vermieter Druck zu machen. Da könnte sich auch ein Gang zum Fachanwalt (Mietminderung) lohnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich würde den Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben, wegen Beweispflicht) auf das Verhalten der Mieter hinweisen und ihn dazu auffordern das Einhalten der Hausordnung durchzusetzen. Am besten in dem Schreiben nochmals darauf hinweisen, dass es durch das Verhalten der Mieter schon zu einer Abmahnung gekommen ist, sich aber an dem Verhalten nichts geändert hat. Vermieter bitten, dass er ihnen schriftlich bestätigt, dass er sich darum kümmert, dass die Hausordnung in Zukunft eingehalten wird.

    Macht er das nicht, nehmt ihr den/die Briefe mit zu einem Fachanwalt und setzt eine Mietminderung durch.

    Um der Beweispflicht nachzukommen wäre es sinnvoll ein Protokoll anzufertigen, von wann bis wann die Fenster geöffnet sind. Und ihr könnt durch alte Abrechnungen ausrechnen/belegen um wie viel % eure Heizkosten gestiegen sind.

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