Guthaben aus Betriebskosten werden nicht ausbezahlt - Mahnverfahren

  • Hallo alle miteinander:),

    Mitte des Jahres 2020 habe ich schon über unsere ehemalige unfähige Hausverwaltung berichtet. Leider geht das "Leiden" weiter...

    Am 04.01.2021 fanden wir ein Schreiben der Hausverwaltung im Briefkasten, dass sich aufgrund der Nebenkostenabrechnung 2019 ein Guthaben von 806 EUR ergibt.

    Der Betrag wird in den nächsten Tagen überwiesen.

    Selbstverständlich ist bis heute (16.02.) kein Geldeingang zu verzeichnen.

    Per Einwurfeinschreiben habe ich am 12.02. darauf hingewiesen und den 20.02. als Frist gesetzt. Ich weiß, ist etwas knapp bemessen, aber von Gesetz wegen müsste ich gar nicht anmahnen.

    Sodala, jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich am 22.02. einen Mahnbescheid erwirke (ist online natürlich sehr bequem;)), oder die Angelegenheit meiner Rechtsanwältin übergebe?

    Spricht etwas gegen den Mahnbescheid und für die Anwältin?

    Abzug von der laufenden Miete klappt nicht, da wir nicht mehr dort wohnen.

    ich danke euch vorab schon mal für einen Tipp!

    Grüße

    Thomas

  • Sagt dir das Urkundenmahnverfahren etwas oder der Urkundenprozess? Falls nicht lass die Finger davon und übergebe die Sache einer Anwältin, die eh der Gegner dank Verzug bezahlen muss.

    Grundsätzlich ist ein Mahnverfahren halt günstiger und schneller, kann aber genau so einfach widersprochen werden, so dass der Vorteil verpufft.

    Effektiver kann es hier sein, etwas penetranter beim Kontakt zu sein, Mails, Anrufe...halt ein bisschen nerven.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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