Gewerbefläche - Vermieter lehnt Nachmieter ab

  • Wir sind Mieter eines Ladenlokals (Gastronomie) und würden diese durch Übernahme weiter verkaufen und haben auch schon 2 Nachmieter gefunden, aber der Vermieter lehnt diese ab, weil er daraus eine Bürofläche machen will. Dadurch hätten einen großen Verlust, weil uns die Einnahme von der Übernahme fehlt, die wir selbst damals auch gezahlt haben. Wir müssten alles dann räumen, was auch nur Zeit und noch mehr Geld kosten würde. Die Sachen einzeln zu verkaufen bringt nichts, weil sie keinen großen Wert mehr haben. Es geht nicht um den Verkauf des Lokals sondern der Übernahme. Kann man da gar nichts dran machen?

  • Der Vermieter ist nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren, weder muss er eine Gebrauchsüberlassung an einen Dritten Dulden, noch muss er den bestehenden Mietvertrag ändern zugunsten des Dritten oder gar einen neuen Mietvertrag mit diesen abschließen.

    Das gilt, falls du persönlich im Mietvertrag stehst. Steht im Mietvertrag jedoch eine juristische Person (Bsp. GBR) berührt ein Gesellschafterwechsel nicht den Mietvertrag.

    Eventuell lohnt sich eine rechtliche Beratung, wenn so viel Geld auf den Spiel steht, weil nur da eine Einzelfallberatung möglich ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Wir mussten uns den Vermieten beugen und er hat einen Nachmieter gebracht mit dem wir einen uns einigen, das er ist übernehmen soll, zu einem deutlich schlechteren preis verhandelt, da uns sonst immer mit einer kündigt gedroht wird und wir am ende gar kein geld bekommen und alles leer räumen. Bevor für überhaupt zugestimmt haben der übernahme, hatte der Vermieter bereits dem Nachmieter zugesagt. Das haben wir erst bei einem anruf beim Vermieter erfahren, nachdem wir unser ok abgeben wollten. Und jetzt kommt der Vermieter szu uns das er die hälfte von dem übernahme Geld haben will für die Renovierung? Ist das Rechtens?

  • Da müsst ihr prüfen, ob ich vertraglich dazu verpflichtet seid, das hängt vom Mietvertrag ab.

    Also nicht, dass er an der Übernahme beteiligt wird, sondern ob ihr zur Renovierung verpflichtet seid.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Also ich hab im Vertrag geguckt, da stand halt so standardmäßig Pflichten drin wie: Mieträume in ordnungsgemäßten Zustand halten und beim Auszug bezugsfertigt zu hinterlassen.

    Also kann er nicht das Geld verlangen aber später zum Beispiel die Renovierungskosten in Rechnung stellen?