Hallo,
ich habe eine laufende Kündigung meines Mietvertrags.
Im Ursprungs-Vertrag (Vermieter hat mehrmals gewechselt) stehen 3 Klauseln, die mich nach meinem Verständnis von der Renovierungspflicht bei Auszug als Mieter befreien.
Dabei handelt es sich um:
Farbwahlklausel
Starrer Fristenplan
Endrenovierungsklausel
(BGH, Urteil vom 18. Februar 2009, Az. VIII ZR 166/08) - Keine Renovierungspflicht
Alle 3 Klauseln stehen sehr ähnlich formuliert wie in den Webseiten, so in meinem Vertrag.
Außerdem wurde die Wohnung damals (deutlich) unrenoviert übernommen. Auch das sollte ja dazu beitragen, dass ich die Wohnung bei Auszug nicht renovieren muss. Leider habe ich kein Übergabeprotokoll. Daher gäbe es dazu nur meine Aussage. Den Original-Vermieter sowie den Vormieter wird es wohl dazu als Zeugen nicht mehr geben.
Der aktuelle Vermieter meint nun, dass gerade die Endrenovierungsklausel im Vertrag mich aber zur Renovierung verpflichten würde. Sollte ich mir Rechtsbeistand suchen, oder ist es durch die Klauseln eine eindeutige Sache?
Unerwünschte Verlinkungen entfernt. Ausschlaggebend ist was im eigenen Mietvertrag
steht und alle drei Klauseln bitte nennen.