Wasserschaden durch Tauwasser

  • Hallo!

    Wir haben im Wohnzimmer duch Tauwetter einen Wasserschaden an Decke und Wand.

    Der Schaden soll behoben werden, das ging auch alles Problemlos.

    Jetzt ist die Frage, wer den Transport von Möbeln und das Einlagern bezahlt, weil wir keinen Platz haben die Sachen eine Woche lang wo anders zu lagern und das Wohnzimmer so lange aber komplett leer sein muss. Die nächste Frage ist wer die Handwerker beaufsichtigt. Wir können keinen Urlaub dafür nehmen weil unsere Urlaubstage schon für das ganze Jahr genehmigt sind. Können wir unbezahlten Urlaub nehmen und den Verdienstausfall erstattet bekommen?

    Danke schon mal!

  • Für die Herstellung der Baufreiheit ist der Vermieter zuständig. Praktisch müsst ihr nichts tun bei der Schadensbehebung. Ihr habt nur eine passive Duldungspflicht.

    Allerdings müsst ihr Zugang zur Wohnung ermöglichen. Wenn ihr möchtet, dass die Handwerker beaufsichtigt sind, kannst du eine Person deiner Wahl damit beauftragen. In den meisten Fällen bestehen keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter im Bezug auf Einkommensausfall.