Renovierung der Nachbarwohnung nach 40 Jahren - Anspruch auch für uns?

  • Hallo zusammen,

    Dies ist meine erste Frage hier.

    Sachverhalt:

    In gutem Glauben sind wir vor 2 Jahren in eine Wohnung, Doppelhaushäfte EG mit zwei Wohnungen, eingezogen.

    Im Mietvertrag hat unsere Vermieterin, ehemals Sportfreundin meiner Frau, "Renoviert" angekreuzt, womit aber offensichtlich nur ein Teil der Wohnräume gemeint war.

    Bis zum Einzug waren wir von einer vollständigen Renovierung ausgegangen.

    Fakt ist, dass jemand eher schlecht rumgemalert hat und wir dann richtig gestrichen hatten.

    Die 40 Jahre alten Bäder hatten wir damals noch akzeptiert, weil Sie uns versprochen hatte (leider nix schriftliches) Diese bald mal zu machen...

    Nach diversen Streitigkeiten mit der Vermieterin, und zu Hilfenahme des Mietervereins, hatten wir bis jetzt wieder Ruhe.

    Gemacht wurde trotzdem nix...

    Nun sind unsere Nachbarn vor 9 Monaten ausgezogen und die Vermieterin hat die Wohnung über uns direkt renovieren lassen (Maler- und Bodenarbeiten).

    Jetzt, wo Sie endlich jemanden gefunden hat der einziehen will, wird das Bad renoviert und von dem 70er Jahre-Charm befreit.

    Frage:

    Dürfen wir jetzt auch auf eine Renovierung drängen?

    Die braunen und blauen Fliesen in Optik der 70er Jahre sind nicht mehr zeitgemäß.

    Wenn ja, welche rechtliche Grundlage haben wir?

    Fazit:

    Traue keinem vermeindlichen Freund, wenn es um ein Mieterverhältnis geht.

  • Dürfen wir jetzt auch auf eine Renovierung drängen?

    Die braunen und blauen Fliesen in Optik der 70er Jahre sind nicht mehr zeitgemäß.

    Wenn ja, welche rechtliche Grundlage haben wir?

    Grundsätzlich habt ihr nur Anspruch auf eine Wohnung, wie sie vertraglich vereinbart wurde. Wenn ihr die Zusage, dass das Bad bald (was auch immer das heißt) gemacht wird, nicht beweisen könnt, dann wird es schwierig. Das scheint ihr ja bereits versucht zu haben. Ihr habt die Wohnung mit diesen Fliesen akzeptiert und so angemietet. Was in den Nachbarwohnungen passiert, betrifft euch nicht. Dass ihr etwas nicht mehr zeitgemäß findet, spielt keine Rolle. Als Mieter habt ihr jederzeit die Möglichkeit, eine Wohnung anzumieten, die eurem Geschmack mehr entspricht.

    Dennoch könnt ihr das Gespräch mit eurer Vermieterin suchen. Die Motivation der Vermieterin steigt vermutlich deutlich, wenn ihr euch bereit erklärt, dafür (erheblich) mehr Miete zu bezahlen. Wenn unsere Mieterin mit 80-100€ mehr Miete im Monat und einen Verzicht auf Mietminderung während der Bauzeit anbieten würde, könnte man über ein neues Bad (Kosten 10 000-12 000€ incl. neuer Leitungen) reden. Wenn der Markt bei euch so ist, dass es schwierig ist, Mieter zu finden, kann die Mieterhöhung vielleicht auch kleiner ausfallen, wenn die Vermieterin sonst mit Leerstand rechnen muss, wenn ihr auszieht. Bei uns wäre die Ausgangssituation so, dass ich mit einem neuen Bad und neuem Mieter (und damit heute ortsüblicher Miete) wohl eher 150-200€ mehr bekommen würde und das Angebot mit 80-100€ fair für beide Seiten wäre.

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