Alleiniges Nutzungsrecht - Vermieter dringt in Garten ein

  • Hi,

    zu meiner Wohneinheit gehört ein Garten. Im Mietvertag wurde wörtlich verankert: " Die Gartenfläche wird vom Mieter des EG (das bin ich) alleine genutzt". Jetzt verhält es sich so, das die Souterrain-Wohnung nicht vermietet wird und mein Vermieter diese für Kurzaufenthalte - was auch immer er da macht - nutzt. Die Wohnung hat einen direkten Zugang zu meinen Garten und der Vermieter geht so wie es ihm passt in den Garten, nimmt Veränderungen vor, schneidet Hecken, setzt Blumen, inspiziert alles oder durchquert den Garten als Abkürzung zur Strasse usw. Ich habe ihn vor sehr langer Zeit darauf angesprochen und den Hinweis gegeben das ich das nicht mehr möchte. Darüber haben wir eine heftige Diskussion geführt. Er ist der Auffassung das es immer noch sein Garten ist und er machen und kommen kann wie er will. Gleichzeitig kam: "Wollen sie sich mit mir und meiner Familie (Tochter ist Anwältin im Bereich Mietrechtschutz) anlegen? " Ich habe ihm gegenüber die Meinung vertreten, das er den Garten hätte nicht vermieten dürfen und das ich das "Hausrecht" besitze und er auch nicht einfach mit dem Schlüssel in meine Wohnung gehen kann. Ich habe ihn gebeten sich vorher bei mir, in welcher Form auch immer, anzukündigen wenn er zB. die Hecken schneiden möchte. Jedwede Form von sonstigen Aufenthalten würde ich nicht mehr wünschen! Ansonsten hätte er 1 x im Jahr die Möglichkeit sich bei mir schriftlich zu einer Begehung des Gartens anzumelden. Das interessiert ihn überhaupt nicht. Er kommt und geht zu den unterschiedlichsten Tageszeiten in einem Abstand von ca. 3 bis 4 Wochen. Seine Verweildauer im Garten ist in Abhängigkeit des Wetters und von der Art seiner aktuellen "Tätigkeit". In den letzten Monaten habe ich in gewähren lassen, weil ich versucht habe dem Stress zu entgehen. Es stört weiterhin ungemein! Meine Gedankengänge gingen schon hinsichtlich einer Anzeige bei der Polizei mit gleichzeitige Abgabe eines Auszuges meines Mietvertrages und unter Benennung von Zeugen.

    Hatte ich mit meinen Aussagen gegenüber dem Vermieter recht oder gibt es diesbezüglich ein Problem, da die Souterrain-Wohnung (auf der kompletten Seite wurde seitens des Vermieters kein Zaun gezogen) mit einen direkten Zugang zum Garten versehen ist?

    Zu welchen Schritten würdet ihr mir raten?

    Vielen Dank.

  • Zu welchen Schritten würdet ihr mir raten?

    Im Idealfall zu dem Gang zu einem Fachanwalt.

    Es muss differenziert werden: Ist der Garten mitgemietet oder gibt es lediglich ein Nutzungsrecht?

    Letzteres könnte ggfs. als Leihe interpretiert werden, die unter Umständen gekündigt werden kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.