Hallo ,
ich habe ein kurze Frage, weil ich mehrere Antworten gelesen habe. Vielleicht weiß sie jemand ja hier?
Ich habe als Hauptmieterin in Absprache mit dem Eigentümer meine Wohnung (leer) untervermietet, zunächst ohne zeitliche Begrenzung. Da sich im Laufe der letzten zwei Monate die Kosten gesenkt haben, setzten wir einen neuen Mietvertrag auf mit einer zeitlichen Begrenzung, den mir der Untermieter allerdings noch nicht unterschrieben zusendete. Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass noch der alte Mietvertrag zählt.
Meine persönliche Lage hat sich unerwartet geändert, so dass ich gern wieder in meine Wohnung zurück ziehen möchte. Die Frage ist nur: Muss ich meinem Untermieter schriftlich kündigen? Ich denke, ja oder? Ist die Frist auch drei Monate?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß, Manuela34