Nebenkostenabrechnungs-Neuling

  • Hallo,

    wohne seit einem Jahr nicht mehr zuhause und habe keine Erfahrungen mit Nebenkostenabrechnungen.

    Ich habe am letztes Wochenende meine vom Jahr 2010 erhalten und war nur noch geschockt.

    937,80€ ist noch zu bezahlen.

    Ich lebe mit meinem Freund in einer circa 58m³ Dachgeschosswohnung.

    Wir zahlen monatlich 76,69€ im Vorraus.

    Ich zähle mal alles auf was in meiner Abrechnung steht:

    * Heizung Verbrauch

    * Heizmaterial Bestand

    * Verwalter-Vergütung

    * Hausmeister-Verg. ink.Gartenpflege

    * Gartenarbeit

    * Allgemein-Strom

    * Müllbeseitigung

    * Kabelfernsehgebühren

    * Versich.Haftpf.ink Feuer

    * Reparaturen

    * Nebenk. des Geldverk.

    * Sonstige Kosten/ 1000stel

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich habe einmal gehört, dass man Hausmeistertätigkeiten + Gartenpflege nicht berechnen darf...stimmt das?

    Unser Hausmeister macht so gut wie gar nichts..Rasenmähen und ein wenig Laub zusammen kehren und weg bringen.

    Und was unter Gartenarbeit steht ist eine "professionelle" Firma die unsere Hecke schneidet.

    Ich habe es einmal beobachtet 4 Arbeiter sind da aber nur höchstens zwei arbeiten :mad:

    Würde mich echt freuen wenn sich jemand melden würde und mir sagen könnte ob das alles so recht ist oder nicht.

    Falls ihr mehr Infos braucht schreibe ich die auch noch auf.

    MfG Yase

  • Guten Tag,

    Informationen zur Umlagefähigkeit von Neben- und Betriebskosten finden Sie unter Umlagefähige Nebenkosten - Betriebskosten

    Dort finden Sie auch nähere Erläuterungen zum Thema Hausmeister in den Nebenkosten.

    - Kosten der Verwaltung sind nicht umlagefähig, § 1 II Nr. 1 BetrKV

    - Unter "Nebenkosten des Geldverkehrs" verbergen sich wohl Kontoführungsgebühren, die als Verwaltungskosten ebenfalls nicht umlagefähig wären (AG Siegburg, Urteil v. 19. Mai 1985, Az.: 2 C 75/85).

    Grundsätzlich würde ich ihnen raten einen Rechtsanwalt oder Mieterverein (idR günstiger, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, die Deckung zusagt) aufzusuchen, um eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung vornehmen zu lassen.

    Wenn der Vermieter tatsächlich so "gründlich" ist, wie es ihre Aufstellung vermuten lässt, bietet es sich im Hinblick auf die Nebenkostenhöhe ggf. auch einmal an, die tatsächliche Wohnfläche der Wohnung zu berechnen bzw. besser noch berechnen zu lassen (auch Mieterverein). Gerade bei Dachgeschosswohnungen mit Schrägen und möglw. vielen Winkeln ist die Berechnung nicht gerade einfach, so dass hier Fehlerpotential besteht...

    Gruß,

    Philipp

  • Danke!

    Also wie gesagt ich wohne hier erst seit einem Jahr, aber mein Freund schon viel länger.

    Wäre es denn überhaupt gültig wenn ich die Wohnfläche erst jetzt ermitteln lassen würde und sie kleiner ist als angegeben und ich dem Vermieter dann damit kommen würde, dass es zu klein ist.

    Unsere Nebenkostenabrechnung macht nicht der Vermieter sondern ein Verwalter. Darf er dann trotzdem keine Verwaltungskosten anrechnen?

    Meine andere Frage ist...:

    Wir haben in jedem Raum einen Heizkörper, aber geheizt wurde letztes Jahr nur im Wohnzimmer und dies auch nicht rund um die Uhr.
    An den Heizkörpern sind jeweils kleine Ableser dran, was anscheinend nach Zimmertempratur misst.
    Als der Ablese-Typ gekommen ist wurde in allen anderen Räumen auch "geheizt" laut der Ablese.
    Darum haben wir eine riesige Heizrechnung.. :(

    Was kann man tun dass ich diese Rechnung nicht ganz zahlen muss bzw. für die Zukunft?

    Mein Freund hat gemeint ich solle nichts machen, weil anscheinend der Vermieter ein Kapitalanleger ist und nicht schaut um das Wohl der Mieter.

    MfG die unwissende Yase :p

  • Ich empfehle Ihnen

    1. Den Beitrag von P-R mal richtig zu lesen.
    Danach werden Sie feststellen, das Ihre nochmalige Frage nach den Verwaltungskosten überflüssig ist.

    2. Die Ableser dienen zum Nachweis Ihre Wärmeverbrauches. Anhand dieser Werte erfolgt dann die Abrechnung.
    Sollte es sich um Messgeräte mit Verdunstungsröhrchen handeln, müssen Sie die Richtigkeit nach dem ablesen quittieren.
    Sind das elektronische Zähler brauchen Sie nichts quittieren, weil der Wert dort gespeichert wird und Sie diesen noch ein Jahr lang ablesen und vergleichen können.

    Prüfen Sie die Abrechnung(manche Mieter-Typen können das)und bei Ungereimtheiten befragen Sie Ihren Vermieter.

    Hohe Nachzahlungen allein sind nie aussagefähig.

  • Ähm ich vermute netzt einfach mal, dass Ihr Vermieter Ihnen die Abrechnung der Hausverwaltung einfach weitergeleitet hat, mit der Aufforderung die komplette Nachzahlung zu übernehmen.

    Denn in Ihrer Aufstellung tauchen Positionen auf, die vom Vermieter nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Diese sind:

    - Verwalter-Vergütung
    - Reparaturen
    - Nebenkosten des Geldverkehrs
    - Sonstige Kosten

    Ebenfalls stutzig macht mich die Position 'Heizmaterial-Bestand'.

    Es ist zwar möglich, Mietern 'sonstige Betriebskosten' in Rechnung zu stellen, diese sind dann aber im Mietvertrag explizit auszuweisen, z.B. Dachrinnenreinigung.

    Wenn Sie wenig Erfahrung mit Abrechnungen haben, sollten Sie diese auf jeden Fall von einem Fachmann überprüfen lassen.

  • ich bins nochmal :D

    habe eben den mietvertrag noch einmal durchgelesen und würde euch bitten mir damit zu helfen.

    darin steht zu zahlende positopnen unbedingt ankreuzen:

    * grundsteuer der anteil der auf whg. entfällt <--das heisst noch ich muss keine grundsteuer zahlen oder wie kann ich das verstehen?

    weil in meiner nebenkostenabrechnung muss ich 135,02 grundsteuer zahlen

    und nun frage ich mich ja oder nein


    LG Yase

  • Zitat

    * grundsteuer der anteil der auf whg. entfällt

    Wie heißt es doch so schön 'Deutsch sein schwere Sprache'. Nein, Spass beiseite. In diesem Fall steht entfallen für:

    Zitat

    etwas entfällt auf jmdn. - als Anteil auf jmdn. kommen Beispiel: Auf jedes Vereinsmitglied entfällt ein Kostenbeitrag von zehn Euro.

    Hier wurde im Text wohl ein Wort zum besseren Verständnis vergessen: "* Grundsteuer, der Anteil der auf die Wohnung entfällt".

  • Im Klartext: Der Anteil der Grundsteuer, der auf die Wohnung 'entfällt', also für die Wohnung entsteht bzw. dem Vermieter berechnet wird, kann auf den Mieter umgelegt werden.

  • So wie es aussieht wohnen Sie in einer vermieteten Eigentumswohnung, daher auch die Positionen Verwaltervergütung, Reparaturen und Nebenkosten des Geldverkehrs. Das sind alles Dinge, die üblicherweise zum Hausgeld bei Eigentumswohnungen gelten, die aber der Mieter nicht bezahlen muss.

  • Zitat

    * Heizung Verbrauch Okay
    * Heizmaterial Bestand Okay

    Für mich ist die Position *Heizmaterial Bestand* mehr als fragwürdig. So wie es aussieht, werden die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet. Ob durch einen Ablesedienst oder wie auch immer, mag dahin gestellt bleiben.

    *Heizmaterial Bestand* allerdings bedeutet aber der Definition nach unverbrauchtes Heizmaterial, in welcher Form auch immer. Warum die Kosten hierfür im Wege der Abrechnung gezahlt werden sollen vermag ich nicht nachzuvollziehen, da diese Kosten sicherlich Bestandteil der nächsten Verbrauchsabrechnung werden.

  • Für mich ist die Position *Heizmaterial Bestand* mehr als fragwürdig.

    Da wir nicht wissen, wie die ganze Abrechnung zahlenmäßig daher kommt, gehe ich davon aus, dass Bestand gleichbedeutend mit Guthaben ist.

    So lange also die TE nicht für Aufklärung in Form von Zahlen sorgt, ist alles weitere Kaffeesatzleserei.

  • Was das Zahlenwerk betrifft gebe ich dir vollkommen recht. Aber auch wenn es sich um Guthaben handeln sollte, ändert dies nichts an der Tatsache, dass in der vorliegenden Abrechnung die Position 'Heizmaterial Bestand' nichts zu suchen hat. Denn diese Kosten, egal ob positiv oder negativ, werden Bestandteil der kommenden verbrauchsabhängigen Abrechnung.