Muss Vermieter für Bodenbelag auf Balkon sorgen

  • Guten Morgen zusammen, mit dem Umzug in unsere aktuelle Wohnung vor einigen Jahren haben wir vom Vormieter den Balkonbelag übernommen. Diesen hatte der Mieter selbst verlegt. Die Holzplatten haben die beste Zeit gesehen und müssten nun mal langsam ausgetauscht werden. Wenn ich eine Platte hochhebe, dann stelle ich da drunter eine Art Bitumenschicht fest.

    Nun stellt sich uns die Frage, ob wir hier selbst für eine neue Balkoneindeckung sorgen müssten, weil wir die Wohnung quasi ohne übernommen haben (bzw. wir dem Vormieter erlaubt haben diese liegen zu lassen) oder ob man als Vermieter, damit ein Balkon nutzbar ist, für eine gewisse Bodenqualität sorgen müsste.

    Ich habe mit dem Vermieter noch nicht gesprochen, wie er dazu steht. Über einen Tipp wäre ich dankbar.

  • Letztendlich heißt es "gemietet, wie gesehen". Rechtliche Anforderungen an die Beschaffenheit eines Balkonbodens gibt es - abgesehen von der Standfestigkeit - nicht.

    Wenn Ihr den Boden also mit dieser Bitumenschicht übernommen habt und diese noch in Ordnung ist, muss der Vermieter nichts machen.

    Ansonsten gilt: Fragen kostet nichts.

    Alternativ gibt es solche Klick-Holzfliesen für den Balkon. Die hatte ich in meiner alten Wohnung auch. Die sind recht günstig (ab 15€/m²) und leicht zu verlegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.