Nebenkosten Wärmepumpe

  • Hallo zusammen,

    mein Mann und ich sind vor ein paar Tagen in ein Reihenhaus(Erstbezug) gezogen. Es gibt eine Wärmepumpe (glaube Erdwärme)

    Nun hatten wir eine nicht so schöne Überraschung. Wir haben einen Brief vom Stromanbieter bekommen dass wir zu unseren normalen Stromkosten zusätzlich 75€ für den Strom der Wärmepumpe bezahlen müssen. In unserem Mietvertrag steht unter Nebenkosten u.a. ,,Betriebskosten und Heizkostenvorschuss". Nebenkosten betragen 150€.

    Unser VM meinte dass das nicht sein kann dass das im Mietvertrag steht, das wäre ja quatsch und der Anwalt der den Vertrag aufgesetzt hat, hat einen Fehler gemacht. Wir haben aber den Vertrag so unterschrieben.

    Kann das wirklich sein dass wir 150€ Nk zahlen müssen und der Strom für die Pumpe nicht inkl ist? Für was zahlt man dann so viel?

    Es sind übrigens 130qm (wobei wir glauben dass das nicht korrekt ist)

    Wie ist das bei euch?

  • Wenn es sich um eine Vorauszahlung handelt und die Heizkosten praktisch nicht berücksichtigt wurden (was in einem Einfamilienhaus üblich ist, meist muss der Mieter das direkt anmeldem), dann bringt euch das nur eine hohe Nachzahlung nach der Abrechnung ein. Es verschiebt also die Kosten höchstens einmalig um ein paar Monate und mit der Abrechnung wird ohnehin angepasst.

    Gibt es für den Heizungsstrom einen separaten Zähler?

  • Das ist dann ja soweit gut.

    Wenn du dich fragst, was dann die übrigen Kosten in den 150€ sind, dann kannst du ja deine Vermieter fragen. Ich finde ca 1€/m2 sehr wenig bzw zu wenig, wenn da Heizkosten und Warmwasser enthalten sein sollten. Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht, Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser, Müllgebühren, Grundsteuer usw evtl sogar Dienstleister, falls die Reihenhäuser eine WEG sind und es Gemeinschaftseigentum gibt.

    Du kannst aufgrund des Mietvertrages ggf schon darauf pochen, dass die Heizkosten mit abgerechnet werden. Ich kann dir aber nur empfehlen, dir lieber selbst einen Stromanbieter dafür zu suchen. Dein Vermieter muss nicht den günstigsten wählen, kann einfach den Grundversorger nehmen, mit dem er die geringste Arbeit hat und das dann umlegen. Am Ende dürfte das erheblich mehr sein als wenn ihr das selbst in die Hand nehmt. Die Kosten dafür tragen müsst ihr in jedem Fall. Dass die Heizkosten an sich umlagefähig sind, das setze ich voraus.

  • In unserem Mietvertrag steht unter Nebenkosten u.a. ,,Betriebskosten und Heizkostenvorschuss". Nebenkosten betragen 150€.

    Somit gilt dieser Betrag zunächst mal als vereinbart, da er so im Mietvertrag steht. Es ist vorläufig egal, welche Anteile darin enthalten sind. Der Betrag ist zu leisten.

    Erst mit der ersten Nebenkostenabrechnung kann man weiter sehen. Dort wird sich dann zeigen und prüfen lassen, was beinhaltet ist. Und falls der Betrag zu hoch sein sollte, kann man ihn senken, aber eben erst nach Erhalt einer NK Abrechnung, nicht zwischendurch.

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