Widerrufsrecht

  • Hi!

    Ich hoffe, ich finde hier Hilfe.

    Ich habe bereits versucht, selbst Informationen einzuholen, bin aber noch etwas verunsichert.

    Und zwar habe ich am 06.02.2021 einen Mietvertrag unterschrieben (Mietbeginn: 01.04.2021). Es fand keine persönliche Wohnungsbesichtigung statt, der Mietvertrag wurde per Email versandt, es gab ein Telefongespräch mit dem Vermieter, jedoch keinen persönlichen Kontakt (Ich kenne den Vermieter nicht persönlich, meine Freundin hat mich aber als Mieterin empfohlen).

    Nun habe ich eine günstigere Option für ein neues Zuhause erhalten und möchte diese aus persönlichen und beruflichen Gründen annehmen.

    Kann ich den Mietvertrag widerrufen oder muss ich kündigen und die gesetzliche Frist einhalten (ich werde nicht einziehen und die Schlüssel auch nicht annehmen)? Zudem: Ich wurde nicht über eine Möglichkeit des Widerrufs belehrt (die 14 Tage Frist ist ja bereits verstrichen). Eine Rücktrittsvereinbarung im Mietvertrag gibt es nicht.

    Ich habe dem Vermieter bereits mitgeteilt, dass ich den Vertrag widerrufen möchte. Er hat wütend reagiert und meinte er behalte die Kaution bis er einen neuen solventen MieterIn gefunden habe...die möglichen Mietausfälle würden mir zulasten fallen.


    Über Rückmeldungen freue ich mich, da ich nicht weiß, ob ich im Recht bin und die Kaution zurückfordern kann bzw. ob es Sinn macht, einen Anwalt hinzuzuziehen.


    Liebe Grüße:)

  • Bei der Miete gibt es ein Widerrufsrecht nur in sehr wenigen Ausnahmefällen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter als Unternehmer eingestuft werden kann aufgrund einer entsprechend großen Zahl an Wohnungen. Ich unterstelle mal, dass das bei deinem Vermieter vielleicht nicht der Fall ist. Dann bleibt dir nur die fristgerechte Kündigung, oder die vorzeitige Auflösung sobald ein anderer Mieter gefunden werden konnte.

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