Mein Vermieter verlangt Zustimmung zu einer saftigen Mieterhöhung. Es werden genau drei Vergleichswohnungen in demselben Haus angegeben. Bei jeder der drei Wohnungen wird angegeben, seit wann die Miete in dieser Höhe gezahlt wird. Erst beim zweiten oder dritten Blick ist mir aufgefallen, dass bei einer der drei Wohnungen eine Miete ab 1.4.21 (also eine zukünftige Miete) genannt wird. Es wird auch der Name des/der zukünftigen Mieter(s) angegeben, nicht der Name der aktuellen Mieter. Die Mieterhöhung soll zum 1.4.21 wirksam werden.
Frage: Muss die aktuelle Miete angegeben werden? Wenn ja, was folgt daraus, dass eine zukünftige Miete angegeben wird? Ist das Mieterhöhungsverlangen als Ganzes unwirksam?
Das Mieterhöhungsverlangen hat m.E. noch weitere Mängel – Wohnungen sind nicht m.E. vergleichbar –, aber ich möchte in meinem Antwortschreiben am liebsten auf einen möglichst objektiven Fehler des Mieterhöhungsverlangen verweisen.