Hallo zusammen,
ich bin noch neu hier und hoffe mal auf ein Feedback von eurem Schwarmwissen.
Mein Vermieter hat mir ein Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen und argumentiert mit dem Mietspiegel, und dass meine miete darunter ist. Das Verlangen an sich weist keinen Formfehler auf. Ich bin aber trotzdem nicht einverstanden damit und habe ein Antwortschreiben verfasst. Was meint ihr zu diesem Antwortschreiben? Denkt ihr ich komme damit durch?
Ihr Schreiben vom 27.02.2021 zum Mieterhöhungsverlangen veranlasst uns zu diesem Brief.
Wir sind in keiner Weise mit einer Mieterhöhung einverstanden, da der Zustand des Mietobjekts dies in unseren Augen nicht gerechtfertigt. Wir haben aus gutem Willen heraus in der Vergangenheit über ein solches Schreiben abgesehen und uns mit den Ihnen schon teilweise bekannten Mängeln arrangiert bzw. sie erst gar nicht erwähnt. Folgende Mängel sind an dem Mietobjekt zu beanstanden:
- Schimmel im Bad, Wohnzimmer, Küche, Arbeitszimmer und Treppenhaus. Dieser Mangel besteht schon seit dem Einzug. Wir haben untenstehende Gegenmaßnahmen eingeleitet und trotzdem beseitigen wir in den Wintermonaten regelmäßig mit Isopropylalkohol (99,9 %) frischen Schimmel in den erwähnten Räumen.
- Regelmäßiges stoßlüften, mindestens aber morgens und abends
- Wäschetrockner gekauft und immer im Einsatz
- nach Möglichkeit wird Wäsche im freien nachgetrocknet
- alle Außenwände sind frei von Möbel
- mehrmaliges tägliches Lüften in Abwechslung mit Heizen (An der Nebenkostenabrechnung ist deutlich ersichtlich, dass wir viel heizen und der Wasserverbrauch moderat ist. Unter anderem wurde uns der hohe Wasserverbrauch und geringe Heizkosten in der UG-Wohnung 2018 als Grund für den Schimmel vorgeworfen.)
- Raumluftfeuchtigkeit wird mit Hygrometer überwacht und liegt i. d. R. zwischen 40 und 55 %, wenn darüber wird stoßgelüftet.
- Elektrischen Raumluftentfeuchter gekauft und dieser läuft teilweise über die ganze Nacht (Stromkosten sind daher auch deutlich gestiegen)
- Im Treppenhaus gibt es keine Heizung, da ist nur Lüften möglich. Das Treppenhaus kann ich aber nicht offen lassen, sonst zieht die ganze Kälte in die Wohnung.
- Boden zwischen Küche und Wohnzimmer nach. Dieser Mangel wurde bei der ersten Beanstandung provisorisch nachgebessert (Oktober 2019), jedoch hat sich der ursprüngliche Zustand wieder eingestellt. Haben wir nicht noch mal gemeldet, da wir uns schon daran gewöhnt haben darüber zu steigen.
- Boden bei der Spüle in der Küche gibt nach. Selber Sachverhalt wie bei dem Boden zwischen Küche und Wohnzimmer.
- Glastür im Wohnzimmer lässt sich nicht schließen. Dieser Mangel wurde nach der Meldung behoben (Oktober 2019), zwei Tage später jedoch wieder defekt. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass der Gummi bei der Halterung ausgeleiert ist und Sie haben gesagt sie kümmern sich darum, 1,5 Jahre sind vergangen. Aber wir haben dies ebenfalls hingenommen.
- Außentür verschließt nicht immer korrekt oder nur mit hohem Druckaufwand. Dieser Mangel besteht schon seit dem Einzug. Ebenfalls hingenommen.
- Kein Schlüssel für das Badezimmer im Erdgeschoss, was bei Gästen und einem Kleinkind oft zu peinlichen Situation führt.
- Die Fußbodenleisten fallen nach und nach überall ab, was auf eine unsachgemäße Anbringung zurückzuführen ist.
- Bei der Toilette im Obergeschoss gibt es keine Bodenleisten. Die Ecken wurden einfach mit Kunststoffband abgeklebt und lösen sich ebenfalls nach und nach.
Da wir nicht die einzigen in diesem Haus sind, die Probleme mit Schimmel haben, sind wir davon überzeugt, dass es nicht am Heizen/Lüften liegt, sondern eher am Gebäude selbst. An all den Stellen, an denen der Schimmel auftritt sind sichtbare Flecken von weißer Farbe von den Vormietern. Diese Schimmelproblematik gab es also schon vor unserem Einzug. An dem Gebäude wurden unseres Kenntnisstands nach neue Fenster installiert, jedoch keine weitere Wärmedämmung vorgenommen. Dies ist in unseren Augen der Grund für den Schimmel.
Es ist natürlich Ihr gutes Recht, eine Mieterhöhung unabhängig von diesen Mängeln oder Ausbesserung dieser, einzufordern. Werden Sie dies tun, so werden wir unser Recht der Mietminderung durchsetzen. Alleine schon die Schimmelbelastung sollte unseren Recherchen nach für eine Mietminderung von 15 % ausreichen.
Da wir aber um ein ruhiges und angenehmes Miteinander bestrebt sind, was in der Vergangenheit auch immer gut funktioniert hat, haben wir noch folgenden Vorschlag. Im März 2021 haben wir einen Bauvertrag für unsere eigene Immobilie unterschrieben. Der voraussichtlich geplante Umzug sollte im Februar 2022 stattfinden (eine rechtzeitige Kündigung werden Sie hierfür natürlich erhalten). Ihr Einverständnis vorausgesetzt, belassen wir alles so wie es aktuell ist und Sie können nach unserem Auszug all diese Mängel in Ruhe beseitigen und von den neuen Mietern einen marktüblichen Quadratmeterpreis verlangen.
Wir hoffen sehr, dass wir diese Angelegenheit in Ruhe lösen können um keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten zu müssen.