Hallo liebes Forum,
ich habe einen unbefristeten Mietvertrag mit Kündigungsausschluss auf 2 Jahre abgeschlossen. Nächstmöglicher Kündigungstermin wäre der 01.11.2022 - für mich in einer Wohnung mit hohem Straßenverkehrslärm eindeutig unzumutbar. Daher jetzt meine Absicht, eine Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten 2-Zimmer Wohnung vom Vermieter einzuholen. Ich würde diese Lösung aber gerne nur solange aufrechterhalten, wie ich hauptmietvertraglich gebunden bin, sprich unter Ansetzung der vereinbarten 3 Monate Kündigungsfrist bis spätestens Januar 2023 (einschließlich).
Meine Idee war nun, einen befristeten Untermietvertrag unter Berufung auf Eigennutzung abzuschließen, dessen Frist genau bis Ende Januar 2023 läuft, also genau bis zum frühestmöglichen Vertragsende des Hauptmietvertrages. Ist das überhaupt möglich? Der Wohnungseigentümer hat ja das Recht, Mietinteressenten in die Wohnung zu lassen, wozu mein künftiger Untermieter ja doch gar nicht verpflichtet wäre. Außerdem wären die Mietinteressenten ja der Beweis, dass die Berufung auf Eigennutzung nichtig wäre, sodass der Untermietvertrag als unbefristet anzusehen ist, richtig? Alternativ könnte ich den Hauptmietvertrag erst genau mit Auszug des Untermieters kündigen, muss dann aber für die vollen 3 Monate Kündigungsfrist doppelte Miete zahlen, was ich gerne verhindern möchte.
Wie ist eure fachliche Einschätzung hierzu?
ich werde zum 1. April ein Studium in einer über 100 km entfernten Stadt aufnehmen. Ich habe vor gut 3 Monaten einen unbefristeten Mietvertrag mit Kündigungsausschluss auf 2 Jahre abgeschlossen. Das Problem ist nicht die Entfernung zwischen Lebens- und Studienort (gute ÖPNV Anbindung), sondern der subjektiv als nicht zumutbar empfundene Straßenverkehrslärm, der die Konzentration unmöglich macht. Mein Wunsch ist, den Vermieter unter Darlegung meiner misslichen Lage zu einem Aufhebungsvertrag zu bewegen. Um die Nachmietersuche kümmere ich mich selbstverständlich selbst.
Sollte der Vermieter allerdings mauern, welche rechtlich mögliche Alternative - abgesehen von der Suche nach einem Untermieter - bleibt mir dann noch? Kann ich ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, weil das Pendeln für einen Studenten finanziell und zeitlich unzumutbar ist? Wäre das so etwas wie ein kurzfristiger "Arbeitsplatzwechsel"? Ich bin zwar bereits jetzt halbtags bei einem lokalen Unternehmen beschäftigt, wo ich während des Studiums als Werkstudentin weiterarbeiten werde, aber die Tätigkeit kann ich auch remote ausüben. Der Mietvertrag ist da leider nicht so mobil wie gewünscht.
Habt ihr Erfahrungen mit so einem Sachverhalt? Wie chancenreich haltet ihr die Argumentation mit der weiten Pendelstrecke, die mein Studium unverhältnismäßig einschränken würde (tut es nicht, aber das muss ja keiner wissen)?
Vielen Dank für eure Bemühungen im Voraus & Grüße,
Lena
Neues Thema hierher verschoben. Sollte im Zusammenhang betrachtet werden.