Kündigung des Gewerbe

  • Hallo,

    ich habe hier an der Stelle eine frage.danke für jede hilfe. Ich betreibe seit 2 Jahren ein Cafe in Frankfurt.ich habe mit dem damaligen vermieter einen 5. jahres vertrag abgeschlossen mit option für weitere 5 jahre. aber auch die option das ich jederzeit kündigen kann.nun hat der alte vermieter das objekt verkauft. jetzt wollte ich wegen krankheit das cafe abgeben und habe einen nachmieter gefunden der auch bereit ist mir den abstand zu bezahlen. ich habe daraufhin mich mit dem neuen vermieter zusammen gesetzt und ihm das erzählt.der neue vermieter hat mir dann gesagt das er sowieso vor hatte mir in einem jahr zu kündigen, wenn er das gesamte objekt saniert.da er das recht hätte als neuer vermieter gewerbliche aufzugeben.meine frage ist ob er das kann und was dann mit meinem abstand und kaution passiert.
    bitte um schnellen rat.
    danke

    Einmal editiert, zuletzt von receperguen (7. Juni 2011 um 23:26)

  • In diesem Forum wird zu 99,9% über Mietrecht für Wohnraum gefragt und geantwortet. Da es bei Gewerbemiete immer darauf ankommt, was im Vertrag vereinbart ist, sollten Sie den Mietvertrag einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen.