Winterdienst

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zum Thema Winterdienst.

    Wir wohnen in einem Dreifamilienhaus zur Miete. Im Erdgeschoss wohnt die Vermietern, in der 1.Etg. wohnen wir und in der 2.Etg. die beiden Söhne (volljährig) der Vermieterin.

    Es existiert ein Winterdienstplan. Eine Woche Winterdienst Vermieterin, eine Woche Winterdienst wir.

    Jetzt passierte es uns im Februar leider einmal, dass wir es nicht schafften bis 7:00 Uhr den Bürgersteig vor dem Haus freizuräumen ( es hatte geschneit ). Um 8:45 Uhr hatte die Vermietern schon den Schnee notdürftig beseitigt, wie wir beim hochziehen der Rollläden beobachteten. Wir wollten es auf jeden Fall machen, aber wir hatten verschlafen, weil der Wecker nicht funktionierte. Aber das nur am Rande.

    Darauf folgte zwei Wochen später eine schriftliche Abmahnung mit der Androhung einer schriftlichen Kündigung im Wiederholungsfall!!!

    Wir waren etwas überrascht, wie man sich vorstellen kann. Wir haben eine normales Mietverhältnis, man sagt sich guten Tag, aber mehr auch nicht.

    Beim genaueren studieren fiel mir aber auf, dass wir eigentlch drei Mietparteien sind. D.h. die Vermietern Nr.1, wir Nr.2 und die Söhne Nr.3!

    Der Winterdienstplan müsste also meiner Meinung nach geändert werden/war bisher falsch, denn wir hätten dadurch nicht alle zwei Wochen Winterdienst gehabt, sondern alle drei Wochen. Im Mietvertrag steht nämlich, dass jeder Mieter diesen Winterdienst ausführen muss!

    Liege ich da richtig?

    Gruß

    Marco