Vermieter möchte uns ein Raum wegnehmen

  • Hallo zusammen!

    ich habe eine kurze Frage bezüglich unserer Mietwohnung und hoffe auf euer Fachwissen:

    Wir wohnen in einen 4 Parteinhaus im oberen Stockwerk. das besteht aus einer 4 Zimmer und einer 2 Zimmer Wohnung. Wir haben die 4 Zimmer Wohnung zur Miete. Nun sagt unser Vermieter das er die kleinere Wohnung Verkauft habe und eins ( unserer Zimmer ) ursprünglich zu dieser Wohnung gehöht. Hier ist alles Leichtbau. Nun Spricht unser Vermieter davon das wir den Raum abgeben möchten. Dies wurde weder im Mietvertrag noch sonst irgend wo festgehalten. Was droht uns jetzt? Was können wir tun? Unser MIetvertrag geht natürlich über alle 4 Räume.

    Gruß an alle!

    Dennis D.

  • Gemäß §573b BGB kann ein Vermieter eine Teilkündigung aussprechen nur für Nebenräume, die nicht zum Wohnen vorgesehen sind, sofern dafür Wohnraum oder neue Nebenräume geschaffen werden sollen. In allen anderen Fällen einer Kündigung braucht der Vermieter ein berechtigtes Interesse im Sinne des §573 BGB.